Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
N 3 | Aussprache und Beratung über gestellte Anträge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 12.09.2012 | ||||||
Ö 6 | Bericht des Auschussvorsitzenden | ||||||
Ö 7 | Energetische Sanierung Lindenhof | VO/2013-337 | |||||
Ö 8 | Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 4 - Erlenweg | ||||||
Ö 9 | 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans | VO/2013-328 | |||||
Ö 10 | 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes | VO/2013-331 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
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11.02.2013 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Es waren keine Vertreter wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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28.02.2013 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür (12)
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Ö 11 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 12 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 13 | Bauanträge | ||||||
Ö 14 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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