Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-337
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Um den Sanierungsbedarf der Gaststätte Lindenhof zu ermitteln, hat das Ingenieurbüro Butzlaff + Tewes ein Honorarangebot vorgelegt. Es basiert auf der Annahme von vorläufigen Gesamtbruttokosten von ca. 250.000,- €. Die genauen Kosten für eine Sanierung sind noch durch eine Untersuchung und eine Kostenberechnung zu ermitteln. Das Honorar richtet sich dann nach den in der Kostenberechnung festgestellten Nettokosten. Sinnvoll wäre hier zunächst eine Beauftragung bis zur Leistungsphase 3, welche auch die Kostenberechnung beinhaltet. Danach sollte entschieden werden, ob und bis zu welcher Höhe die Sanierung durchgeführt werden soll. Außerdem wird empfohlen, bei einer weitergehenden Beauftragung die Leistungsphase 9, d. h. die Objektbetreuung bei Mängeln während der Gewährleistungszeit, mit zu beauftragen. Diese betragen 3 %. Bei angenommenen Nettokosten von 175.000,- € also brutto 788,43 € (inkl. NK und Umbauzuschlag) Dadurch verlängern sich die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Architekten um 5 Jahre, da die Gewährleistung des Architekten erst beginnt, wenn diese Leistungsphase abgeschlossen ist.
Das Honorarangebot für die Leistungen nach EnEV beinhaltet die Erstellung eines Energieausweises nach Bauteilen nach der Sanierung. Dies ist erforderlich, da dann der alte Energieausweis nicht mehr anzuwenden ist.
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Ingenieurbüro Butzlaff + Tewes gemäß Honorarangebot zunächst mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen. Nach Entscheidung über die zu sanierenden Bauteile erfolgt eine Weiterbeauftragung für die Lph 5 – 9. Nach Fertigstellung erfolgt die Beauftragung für die Erstellung des Energieausweises.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Honorarkalkulation Sanierung Lindenhof (20 KB) |
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