Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
N 3 | Aussprache und Beratung über gestellte Anträge, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten sind | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Niederschrift über die Sitzung vom 06.03.2012 | ||||||
Ö 6 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||
Ö 7 | Sanierung der Geh- und Radwege in der Gemeinde | ||||||
Ö 8 | Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop, Aufhebung des B-Planes Nr. 6 hier: Stellungnahme der Gemeinde | ||||||
Ö 9 | Vergabe von Knickpflegearbeiten | ||||||
Ö 10 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Steinstraße" hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses | VO/2012-104-1 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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31.05.2012 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung: 1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den geänderten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, das sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ sowie dem an das B-Plangebiet angrenzende Flurstück 12/18 der Flur 1 befindet, gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die betroffenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 3 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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14.06.2012 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den geänderten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, das sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ sowie dem an das B-Plangebiet angrenzende Flurstück 12/18 der Flur 1 befindet, gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die betroffenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 10 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 |
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Ö 11 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet Steinstraße, hier: Abschluss eines Ingenieurvertrages für die städtebaulichen Planungsleistungen | VO/2010-645-1 | |||||
Ö 12 | Anfragen und Mitteilungen | ||||||
Ö 13 | Einwohnerfragestunde, Teil 2 | ||||||
N 14 | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen | ||||||
N 15 | Bauanträge | ||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
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