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Hunde: Hundesteuer


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.


Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

 

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

 

Ansprechpartner

VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Finanzen - Steuern und Abgaben

Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel: 04123 681-01   |   Fax: 04123 681-260
E-Mail: hundesteuer[at]stadt-barmstedt.de
Web: www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de


Öffnungszeiten:

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08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr

Dienstag

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08:00-12:30 Uhr

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag

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Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Finanzen - Steuern und Abgaben)

Herr M. BäklerIcon Vcard

Tel: 04123 681-148  
|   Zimmer: 1.04  

Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Finanzen - Steuern und Abgaben)

Frau O. HerdtIcon Vcard

Tel: 04123 681-149  
|   Zimmer: 1.04  


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

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