Fischereischein ausstellen bei Verlust
Fischereischein ausstellen bei Verlust
Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
Kurztext
- Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
- Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
- Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.
Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.
Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
- Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
- Personalausweis.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro
Am Markt 1
25355 Barmstedt
Tel:
04123 681-01
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Fax:
04123 681-260
E-Mail:
buergerbuero[at]stadt-barmstedt.de
Öffnungszeiten:
Rathaus in Barmstedt
Montag und Donnerstag
08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr
Dienstag
08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Freitag
08:00-12:30 Uhr
Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen
Dienstag und Freitag
08:00-12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro)
Tel:
04123 681-167
|
Zimmer:
0.02
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro)
Tel:
04123 681-164
|
Zimmer:
0.02
Mitarbeiter (VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro)
Tel:
04123 681-164
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Zimmer:
0.02
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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