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Jugendarbeit / Jugendbildung


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.


Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

 

  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

 

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.

 

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

SGB VIII

JuFöG

 

Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

 

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Jugend

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0  
E-Mail: info[at]kreis-pinneberg.de
Web: www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich%20Soziales_%20Jugend_%20Schule%20und%20Gesundheit/Fachdienst%20Jugend_%20Soziale%20Dienste-p-947.html


Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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