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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-903  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet südlich der Strasse Brückenkamp und östlich des Osterhorner Weges
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
05.07.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn – für das Gebiet südlich der Straßen Kloster und Brückenkamp und östlich des Brande Weges ist so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Hierfür muss der vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen erarbeitete Entwurf genehmigt werden, bevor die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Auslegung erfolgen kann. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch hat bereits am 12. April 2011 stattgefunden, ebenso wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits durchgeführt und die Landesplanungsanzeige ist erfolgt. Bis jetzt sind noch keine schwerwiegenden Anregungen und Bedenken geäußert worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

a. Genehmigung des Planentwurfes:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Osterhorn – für das Gebiet südlich der Straßen Kloster und Brückenkamp und östlich des Brande Weges zu genehmigen.

 

b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

Keine / Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:

 


Anlage/n:

 

1. Entwurf der Begründung

2. Entwurf der Planzeichnungen

 

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