Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-895
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Sachverhalt:
In § 12 Abs. 2 der Satzung über die Abwasserbeseitigung von 27. 10.2005 hat die Gemeindevertretung festgelegt, dass Grundstücksentwässerungsanlagen nach den geltenden Regeln der Technik, insbesondere der jeweils geltenden DIN Normen erstellt und betrieben werden sollen. Diese Forderung fußt auf den Forderungen des Landeswassergesetz und des Wasserhaushaltsgesetzes.
Nach DIN 1986 Teil 100 sind an der Grundstücksgrenze Übergabeschächte DN 1000 notwendig. Diese Einstiegschächte sind nach Einschätzung der DIN erforderlich, um alle Arbeiten in den Abwasserleitungen ausführen zu können.
In der Vergangenheit wurden statt Schächte DN 1000 Inspektionsöffnungen DN 400 eingebaut. Die Verwaltung bittet um die Entscheidung, ob auch in der Zukunft diese Inspektionsöffnungen DN 400 eingebaut werden sollen.
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