Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-818
|
|
Sachverhalt:
Die Firma Meiners GmbH & Co KG hat den Torfabbau und die Verarbeitung des gewonnenen Torfes in der Gemeinde Westerhorn größtenteils eingestellt und ist zur Zeit damit befasst, eine sinnvolle Folgenutzung für das 2,67 ha große Werkgelände der Firma herbeizuführen. Dort sollen sämtliche Gebäude zurückgebaut werden und die dann entstehende Freifläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt und einem Investor zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb der Anlage soll hierbei dem Investor obliegen und die Nutzungsdauer 25 Jahre betragen. Die Gemeinde hat Befürchtungen, dass ansonsten dort auf Dauer eine Gewerbebrache entstehen wird. Diese Anlage soll nach den Vorstellungen des Investors noch im Jahre 2011 in Betrieb gehen. Die Gemeinde Westerhorn muss nun die Planungsvoraussetzungen hierfür durch eine entsprechende Änderung des F-Planes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes schaffen.
Vor kurzem wurde bereits mit dem Kreis Pinneberg, Fachdienst Regionalplanung, und dem Innenministerium, Abteilung Landesplanung, ein Gespräch mit anschließender Besichtigung vor Ort durchgeführt. Seitens der Landesplanung bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung dieses Vorhabens.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet der Torfwerke „Meiners“ in der Gemeinde Westerhorn nördlich und südlich der Florastraße wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Betriebsgelände und dem gegenüberliegenden Lagerplatz der Torfwerke Meiners
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll kurzfristig beauftragt werden;
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Anlage/n:
Luftbild Torfwerke
Beschreibung – Nachnutzung Torfwerke
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachnutzung_Torfwerke (1596 KB) | ||||
2 | Westerhorn_Torfwerke_Luftbild (720 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de