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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-090  

Betreff: Grundsatzentscheidung zur Änderung der Fischaufstiegstreppe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ulrike Karvink
Federführend:Stadtbauamt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
30.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Kurze Zusammenfassung der Ausgangslage

Die Landesbehörden haben die Krückau mit seinen Nebenflüssen als Vorranggewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie eingestuft. Der Oberlauf trägt ein hohes ökologisches Potential, das erschlossen werden kann und dementsprechend auch mit Fördermitteln des Landes Schleswig-Holstein bedacht wird.

 

Größtes Hindernis für aufsteigende Fischarten, die teilweise Leitorganismen gem.  Wasserrahmenrichtlinie sind, ist die alte Fischaufstiegshilfe in der Schleusenkuhle in Barmstedt.

 

Solange dieses Nadelöhr nicht durch eine nutzbringendere Fischaufstiegshilfe ersetzt wird, fehlt die Durchgängigkeit im Gewässer und der Oberlauf könnte, wenn auch ökologisch hochwertiger gestaltet, nicht angenommen werden.

 

Erfordernis:

Um eine Nutzen-Kostenbetrachtung unter vorrangig ökologischen Gesichtspunkten für eine neue Fischaufstiegshilfe durchführen zu können, ist es notwendig, eine Varianten-Vorplanung durchzuführen, die als „Machbarkeitsstudie“ alle Aspekte der örtlichen Gegebenheiten, des ökologischen Nutzens, der nachhaltigen Beständigkeit und der Wasserwirtschaft beinhalten. Letztendliches Ziel ist es, die Durchgängigkeit des Gewässers von der Mündung bis zur Quelle, einschließlich der Nebengewässer, optimal herzustellen.

 

Randbedingungen:

Die vorrangig vom Land Schleswig-Holstein in Auftrag zu gebende  Machbarkeitsstudie als Variantenvorplanung hat folgende Randbedingungen mit zu beachten, damit nach Variantenauswahl auch die Umsetzung in der Stadt Barmstedt stattfinden kann:

a)      Der Vorhabenträger (Stadt Barmstedt) schließt die vor Jahren diskutierte lang gezogene Solgleite bis hin zum Kleingartengebiet aus.

b)      Das voneinander abhängige, ökologisch zusammenhängende Gewässergebiet mit Krückau, See, Burggraben, Schleusen- und Mühlenanlage wird ganzheitlich betrachtet (optimale Wassermengeaufteilung für alle Belange), um auch ein Optimum an Gewässerquantität und -qualität  für den See auch als zukünftig zu nutzendes Badegewässer zu erhalten.

c)      Das „Gesamtkonzept Krückau“, welches die gesamte Bachlebensgemeinschaft mit hohem ökologischen Wert und den dazu notwendigen, nachhaltigen Verbesserungen betrachtet, wird vom Land Schleswig-Holstein vorrangig unterstützend weiter verfolgt und Bedarfe auch im Oberlauf praktisch umgesetzt.

d)      Vier zu benennende Vertreter der Stadt Barmstedt werden als „Kleinarbeitsgruppe“ bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie als örtlicher Sach- und Fachverstand hinzugezogen.

e)      Die Machbarkeit zur wasserbezogenen Energiegewinnung wird mit untersucht.

f)        Die Fischaufstiegshilfe sollte erlebbar zugängig gemacht werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Fischaufstiegshilfe an der Schleusenkuhle in Barmstedt nach Variantenauswahl einer Machbarkeitsstudie mit Landesmitteln und ggf. einer Eigenbeteiligung der Stadt Barmstedt durchgeführt wird. Eine hohe Grundfinanzierung durch das Land mit über 90% wird vorausgesetzt.

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