Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-639
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Sachverhalt:
Die Gemeinden in Schleswig Holstein sind auf Grund der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (SüVO) dazu verpflichtet ein Kanalkataster bis zum 22.02.2012 zu erstellen.
Die Gemeinde Osterhorn verfügt derzeit über ein Kanalkataster in Planform. Das derzeitige Kanalkataster entspricht nur zum Teil der Forderung des Landes. Es kann durch Befahrungen der Ortskanalisation sowie Vermessung von Schachtbauwerken auf den geforderten Stand gebracht werden. Hierfür sollte von der Gemeinde in den Folgejahren die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden. Außerdem wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg einen Antrag auf Verlängerung der Fristen zur Durchführung der Dichtheitsuntersuchung zu beantragen.
Barmstedt 18.08.2010
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