Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-578
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Sachverhalt:
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sind Hunde innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt oder den Betrieb zur Hundesteuer anzumelden. Nach Einschätzung der Verwaltung wird dieser Bestimmung jedoch nicht immer Folge geleistet.
In der Stadt Barmstedt hat der Hauptausschuss am 24.04.2010 die Verwaltung beauftragt, alle Haushalte durch eine Postwurfsendung auf die Verpflichtung zur Hundeanmeldung hinzuweisen. Allein dadurch wird sich die Anmeldung einer größeren Anzahl Hunde mit der Folge eines höheren Steueraufkommens und von mehr Steuergerechtigkeit erhofft. Abhängig vom Gesamtergebnis des Rücklaufs soll dann über eine ggf. durchzuführende Bestandsaufnahme entschieden werden. Der Entwurf des Rundschreibens ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen hat sich am 10.05.2010 für ein entsprechendes Vorgehen auf Amtsebene ausgesprochen. Sämtliche Haushalte aller Gemeinden sollen in dieser Angelegenheit angeschrieben werden. Die Verteilung soll jedoch nicht über eine Postwurfsendung, sondern durch die Bürgermeister erfolgen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen, vor einer ggf. durchzuführenden Hundesteuerbestandsaufnahme alle Haushalte in der Gemeinde anzuschreiben und auf die nach der Hundesteuersatzung bestehende Verpflichtung zur Hundeanmeldung hinzuweisen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, vor einer ggf. durchzuführenden Hundesteuerbestandsaufnahme alle Haushalte in der Gemeinde anzuschreiben und auf die nach der Hundesteuersatzung bestehende Verpflichtung zur Hundeanmeldung hinzuweisen.
Anlage/n:
Entwurf Rundschreiben mit Vordruck zur Hundeanmeldung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hundesteuerbrief Stadt Barmstedt (104 KB) | (208 KB) |
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