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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-548  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe, Schulkostenbeiträge gem. § 111 SchulG
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts zur freien Schulwahl und der Art der

Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten nicht genau planbar.

Die Ermittlung der Haushaltsansätze kann daher lediglich anhand der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre erfolgen. Die überplanmäßige Aufwendung und

Auszahlung der Schulkostenbeiträge ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur

Zahlung nach dem Schulgesetz besteht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Gemeindevertretung Osterhorn // Entscheidung § 28, § 95d GO  


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der

überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 11.754,18 € gem. § 95 d GO.


Finanzielle Auswirkungen:
Es entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.754,18 €.

Die Kosten können über das Produktkonto 361010.531200 abgedeckt werden.      


Anlage/n:

-entfällt

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