Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-548
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Sachverhalt:
Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts zur freien Schulwahl und der Art der
Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten nicht genau planbar.
Die Ermittlung der Haushaltsansätze kann daher lediglich anhand der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre erfolgen. Die überplanmäßige Aufwendung und
Auszahlung der Schulkostenbeiträge ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur
Zahlung nach dem Schulgesetz besteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn // Entscheidung § 28, § 95d GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Osterhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der
überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 11.754,18 € gem. § 95 d GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.754,18 €.
Die Kosten können über das Produktkonto 361010.531200 abgedeckt werden.
Anlage/n:
-entfällt
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