Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-498
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Sachverhalt:
Im September 2023 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH, Itzehoe, einen auskömmlichen Wasserpreis für 2024 kalkuliert. Die jährlich durchgeführte Kalkulation beruht auf der freiwilligen Anwendung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), um dem Anspruch einer lediglich kostenrechnenden Sparte gerecht zu werden. Die detaillierte Kalkulation ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Die Kalkulation beruht auf den Ergebnissen des Jahres 2022 und den Prognosen für 2024. Sie empfiehlt, den seit dem 01.07.2014 unverändert gebliebenen Wasserpreis von 1,45 €/m³ um 0,13 €/m³ im Jahr 2024 auf 1,58 €/m³ (netto) zu erhöhen. Die von der Zählergröße abhängigen Grundpreise bleiben unverändert.
Stellungnahme der Stadtwerke
Aus der Nachkalkulation von Dr. Schröder & Korth GmbH für das Jahr 2022 ergibt sich, dass die Überdeckung früherer Jahre im Jahr 2022 weiter abgebaut worden ist und voraussichtlich zum 31.12.2024 vollständig abgebaut sein wird. Dennoch empfiehlt der Gutachter in seiner Kalkulation für das Jahr 2024 die Anhebung des Wasserpreises um 13 Ct./m³, da ansonsten aufgrund steigender Kosten innerhalb der Sparte keine vollständige Kostendeckung erfolgen wird.
Die Werkleitung beabsichtigt, dem Vorschlag des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 2024 zu folgen. Jedoch soll die Preiserhöhung aus zeitlichen Gründen erst zum 1. Februar 2024 wirksam werden.
Die Preisanpassung und die Belastung der Verbraucher durch die Preisanpassung ist der ebenfalls beigefügten Übersicht (Anlage 2) zu entnehmen, die auch einen Vergleich des neuen Preises mit denen der benachbarten Wasserversorger enthält. Hieraus ist zu ersehen, dass der neue Wasserpreis der Stadtwerke Barmstedt, der seit fast 10 Jahren unverändert blieb, im Vergleich mit anderen Versorgern nach wie vor günstig ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Vorberatung / § 8 f Hauptsatzung und 1 f Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung beschließt, den Mengenpreis der Trinkwasserversorgung zum 1. Februar 2023 um 0,13 Ct/m³ (netto) auf 1,58 €/m³ (netto) zu erhöhen, das entspricht 1,69 €/m³ brutto (gemäß Anlage 2). Die bisherigen Grundpreise bleiben unverändert gültig.
Finanzielle Auswirkungen:
Stadtvertretung
Anlage/n:
Anlage 1 – Kalkulation
Anlage 2 – Übersicht Preise Wasserpreisanpassung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Wasserpreisanpassung 01 02 2024 Übersicht (440 KB) |
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