Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-440
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Sachverhalt:
Die Einrichtung Schmutzwasserbeseitigung trägt Unterdeckungen aus den Entschlammungsmaßnahmen von 2021 vor. Die zum 31.12.22 festgestellte Unterdeckung beträgt noch rd. 100 T€. In 2023 kann diese um voraussichtlich weitere 40 T€ abgebaut werden, so dass noch 60 T€ in die Kalkulation 2024/2025 einfließen. Die Auswirkung auf die Schmutzwassergebühr ab 2024 beträgt daraus 0,46 €/m³.
Für das Jahr 2023 ist die Erschließung/Fertigstellung des B-Planes 15 einkalkuliert. Eine Schlussabrechnung der Maßnahme liegt auskunftsgemäß noch nicht vor. In die Kalkulation sind dafür die Planzahlen von 600 T€ für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung eingegangen. Investitionen in Kanalisation Bahnhofstraße sind mit 1,4 Mio € für die voraussichtliche Fertigstellung in 2025 eingeplant.
Für den Ansatz der laufenden Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten orientiert sich die Kalkulation grundsätzlich am Haushaltsplan 2023. Berücksichtigt werden aber auch die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre. Seit 2022 haben sich deutliche Teuerungsraten eingestellt, insbesondere bei den Bewirtschaftungskosten (Energie). Für 2024/2025 werden jährliche Preissteigerungen von 3%-4% prognostiziert. Gemäß Betriebsabrechnungsbogen betragen die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung rd. 192 T€ und für die Niederschlagswasserbeseitigung rd. 75 T€.
Schmutzwassergebühr in €/ m³
Kostenniveau 2024/2025 2,36
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 0,46
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/25 2,82
Vergleich bisher 2,64
Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die 4.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2024
Anlage/n:
4.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Gebührenkalkulation 2024/ 2025
gez
Maier
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung Westerhorn (213 KB) | ||||
2 | Westerhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (867 KB) |
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