Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-440  

Betreff: 4. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Einrichtung Schmutzwasserbeseitigung trägt Unterdeckungen aus den Entschlammungsmaßnahmen von 2021 vor. Die zum 31.12.22 festgestellte Unterdeckung beträgt noch rd. 100 T€. In 2023 kann diese um voraussichtlich weitere 40 T€ abgebaut werden, so dass noch 60 T€ in die Kalkulation 2024/2025 einfließen. Die Auswirkung auf die Schmutzwassergebühr ab 2024 beträgt daraus 0,46 €/m³.

 

r das Jahr 2023 ist die Erschließung/Fertigstellung des B-Planes 15 einkalkuliert. Eine Schlussabrechnung der Maßnahme liegt auskunftsgemäß noch nicht vor. In die Kalkulation sind dafür die Planzahlen von 600 T€r die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung eingegangen. Investitionen in Kanalisation Bahnhofstraße sind mit 1,4 Mio €r die voraussichtliche Fertigstellung in 2025 eingeplant.

 

r den Ansatz der laufenden Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten orientiert sich die Kalkulation grundsätzlich am Haushaltsplan 2023. Berücksichtigt werden aber auch die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre. Seit 2022 haben sich deutliche Teuerungsraten eingestellt, insbesondere bei den Bewirtschaftungskosten (Energie). Für 2024/2025 werden jährliche Preissteigerungen von 3%-4% prognostiziert. Gemäß Betriebsabrechnungsbogen betragen die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung rd. 192 T€ und für die Niederschlagswasserbeseitigung rd. 75 T€.

 

 

Schmutzwassergebühr in €/ m³

 

Kostenniveau 2024/2025     2,36    

Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren  0,46                    

Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/25  2,82    

Vergleich bisher      2,64   

 

 

Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

Die 4.Nachtragssatzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt


Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2024


Anlage/n:

4.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
 

Gebührenkalkulation 2024/ 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

gez
 


Maier
Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung Westerhorn (213 KB)      
Anlage 2 2 Westerhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (867 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner