Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-439
|
|
Sachverhalt:
Die in Osterhorn anfallende Abwassermenge ist mit ca. 16.500 m³ p.a. relativ gering. Kostenänderungen wirken sich damit besonders drastisch auf die Gebührensatzhöhe aus. In 2021 wurden die Klärteiche für 255 T€ entschlammt. Die daraus entstandenen Defizite im Gebührenhaushalt belaufen sich bis zum 31.12.2023 voraussichtlich noch auf 107 T€. Wir empfehlen, diese Unterdeckungen in 2024/2025 mit jeweils 39,5 T€ auszugleichen und die übrigen 28 T€ ab 2026 zu verrechnen. Allein für die Verrechnung der Unterdeckung erhält die Schmutzwassergebühr in 2024/2025 somit einen „Zuschlag“ um 2,39 €/m³.
Die Unterdeckungen konnten bis zum 31.12.2023 der Höhe nach nicht wie geplant ausgeglichen werden. Zum einen ist dies durch Preis- und Kostensteigerungen zu begründen, die sich seit 2022 entwickelt haben. Zum anderen sind zum 1.1.2022 zur Gebührenkalkulation 2022/2023 niedrigere Gebührensätze beschlossen worden. Insbesondere die damals empfohlene Erhöhung der Grundgebühr ist nicht umgesetzt worden.
Für die vorherige Gebührenkalkulation 2022/2023 wurde empfohlen, vorübergehend die Anschlussbeiträge ertragswirksam aufzulösen. Dies sollte den überhöhten Kostendruck aus der Entschlammungsmaßnahme abfedern und sich gebührenmindernd auswirken. Die Schmutzwassergebühr wurde somit in den Jahren 2022/2023 um den Betrag von 0,23 €/m³ entlastet. Dieser Effekt war eine Ausnahme und läuft nun ab 2024 aus. Eine weitere ertragswirksame Auflösung der Beiträge wird nicht für betriebswirtschaftlich sinnvoll gehalten, da sie wertvolle zinsfrei zur Verfügung stehende Mittel zur Finanzierung künftiger Investitionen wieder an die Gebührenzahler „ausschüttet“. Gerade in Zeiten wieder steigender Zinsen ist von einer Beitragsauflösung ohnehin zunehmend abzuraten.
Für die Gebührenkalkulation 2024/2025 wurde eine Auflösung der Beiträge daher nicht mehr vorgenommen.
Für die Vorkalkulation 2024/2025 wird empfohlen, die Grundgebühren anzuheben.
bisher neu
QN 2,5 5,00 € 7,00 €
QN 6 12,00 € 17,00 €
QN 10 20,00 € 28,00 €
Nach der Grundgebührenerhöhung stellt sich ab 1.1.2024 eine Anpassung der Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr von bisher 4,14 €/m³ auf 4,24 €/m³ ein. In die Gebührenhöhe sind prognostizierte Preissteigerungen für 2024/2025 von 3%-4% p.a. einkalkuliert worden.
Schmutzwassergebühr in €/ m³
mit Auflösung ohne Auflösung
Kostenniveau 2024/2025 1,62 1,85
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 2,39 2,39
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/25 4,01 4,24
Vergleich bisher 4,14 4,37
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Osterhorn löst die Anschlussbeiträge ab 2024 nicht mehr ertragswirksam auf, um die Verbrauchsgebühr zu entlasten.
- Die 4.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserversorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung, mit der empfohlenen Verbrauchs- und Grundgebührenerhöhung beschlossen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2024.
Anlage/n:
4.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung mit empfohlener Gebührenerhöhung.
Gebührenkalkulation 2024/ 2025
gez
Maier
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Osterhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (690 KB) | ||||
2 | 4.Nachtragssatzung Schmutzwassergebühren Osterhorn (215 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de