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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-439  

Betreff: 4. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung vom 12.03.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die in Osterhorn anfallende Abwassermenge ist mit ca. 16.500 m³ p.a. relativ gering. Kostenänderungen wirken sich damit besonders drastisch auf die Gebührensatzhöhe aus. In 2021 wurden die Klärteiche für 255 T€ entschlammt. Die daraus entstandenen Defizite im Gebührenhaushalt belaufen sich bis zum 31.12.2023 voraussichtlich noch auf 107 T€. Wir empfehlen, diese Unterdeckungen in 2024/2025 mit jeweils 39,5 T€ auszugleichen und die übrigen 28 T€ ab 2026 zu verrechnen. Allein für die Verrechnung der Unterdeckung erhält die Schmutzwassergebühr in 2024/2025 somit einen „Zuschlag“ um 2,39 €/m³.

 

Die Unterdeckungen konnten bis zum 31.12.2023 der Höhe nach nicht wie geplant ausgeglichen werden. Zum einen ist dies durch Preis- und Kostensteigerungen zu begründen, die sich seit 2022 entwickelt haben. Zum anderen sind zum 1.1.2022 zur Gebührenkalkulation 2022/2023 niedrigere Gebührensätze beschlossen worden. Insbesondere die damals empfohlene Erhöhung der Grundgebühr ist nicht umgesetzt worden.

 

r die vorherige Gebührenkalkulation 2022/2023 wurde empfohlen, vorübergehend die Anschlussbeiträge ertragswirksam aufzulösen. Dies sollte den überhöhten Kostendruck aus der Entschlammungsmaßnahme abfedern und sich gebührenmindernd auswirken. Die Schmutzwassergebühr wurde somit in den Jahren 2022/2023 um den Betrag von 0,23 €/m³ entlastet. Dieser Effekt war eine Ausnahme und läuft nun ab 2024 aus. Eine weitere ertragswirksame Auflösung der Beiträge wird nicht für betriebswirtschaftlich sinnvoll gehalten, da sie wertvolle zinsfrei zur Verfügung stehende Mittel zur Finanzierung künftiger Investitionen wieder an die Gebührenzahler „ausschüttet“. Gerade in Zeiten wieder steigender Zinsen ist von einer Beitragsauflösung ohnehin zunehmend abzuraten.

r die Gebührenkalkulation 2024/2025 wurde eine Auflösung der Beiträge daher nicht mehr vorgenommen.

 

r die Vorkalkulation 2024/2025 wird empfohlen, die Grundgebühren anzuheben.

 

                                     bisher   neu

QN 2,5      5,00 €     7,00 €

QN 6    12,00 €   17,00 €

QN 10    20,00 €   28,00 €

 

 

 

Nach der Grundgebührenerhöhung stellt sich ab 1.1.2024 eine Anpassung der Schmutzwasser-Verbrauchsgebühr von bisher 4,14 €/m³ auf 4,24 €/m³ ein. In die Gebührenhöhe sind prognostizierte Preissteigerungen für 2024/2025 von 3%-4% p.a. einkalkuliert worden.

 

Schmutzwassergebühr in €/ m³

mit Auflösung        ohne Auflösung

Kostenniveau 2024/2025     1,62  1,85  

Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren  2,39            2,39          

Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/25  4,01   4,24 

Vergleich bisher      4,14  4,37

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Osterhorn löst die Anschlussbeiträge ab 2024 nicht mehr ertragswirksam auf, um die Verbrauchsgebühr zu entlasten.

 

  1. Die 4.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserversorgung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung, mit der empfohlenen Verbrauchs- und Grundgebührenerhöhung beschlossen.

 

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt


Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Abwasser ab dem 01.01.2024.


Anlage/n:

4.Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung mit empfohlener Gebührenerhöhung.

 

Gebührenkalkulation 2024/ 2025

 

 


 

 

 

 

 

 

 

gez

Maier

 

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Osterhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (690 KB)      
Anlage 2 2 4.Nachtragssatzung Schmutzwassergebühren Osterhorn (215 KB)      

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