Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-256-2
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung bestimmter Ziele durch die Stadtvertretung werden strategische Vorgaben für eine städtische Entwicklung definiert. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes.
Der Hauptausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Stadtverwaltung mit einer Zusammenstellung der Fraktionsziele, ergänzt um eine Gewichtung dieser Ziele nach Fraktionsstärke. Sofern bei der Durchsicht der jeweiligen Zielvorstellungen Gemeinsamkeiten gefunden habe, wurden die Zielformulierung zusammengeführt. Die Zusammenstellung ist der Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Für die Ziele und Grundsätze der Wahlzeit ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 45b Absatz 1 Nr. 1 GO
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 Absatz 1 Satz 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt für die Wahlzeit 2023 bis 2028 die vorliegenden Ziele und Grundsätze.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Ziele und Grundsaetze 2023-2028 Entwurf Verwaltung 08042024 (402 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76