Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-256
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung bestimmter Ziele durch die Stadtvertretung werden strategische Vorgaben für eine städtische Entwicklung definiert. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes. Die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze kontrolliert gemäß § 45b GO der Hauptausschuss.
Für die vergangene Wahlzeit 2018-2023 wurden in der Sitzung der Stadtvertretung am 02.04.2019 die folgenden Ziele und Grundsätze beraten und beschlossen:
Kernziel
Barmstedt bleibt der attraktivste Wohn- und Erholungsort im Nordwesten der Metropolregion Hamburg unter Berücksichtigung einer maßvollen mittelständischen gewerblichen Entwicklung. Dabei nimmt Barmstedt bei allen Planungen und Vorhaben den Nachhaltigkeitsgedanken sehr ernst, um einen Beitrag zur Reduzierung der Umweltprobleme zu leisten. Die Leitlinien, Ziele und Strategien der Stadt Barmstedt für die Legislatur 2018-2023 sind in allen Punkten mit dem Nachhaltigkeitsgedanken abzugleichen. Wir wollen eine Stadt, in der alle Bürgerinnen und Bürger gut, tolerant und ohne Not leben und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Auch dazu sind wir bestrebt, die Bürgerbeteiligung in allen in Betracht kommenden Bereichen zu verwirklichen.
Strategische Ziele und Maßnahmen
- Konsolidierung des städtischen Haushalts
- Die soziale und kulturelle Infrastruktur erhalten und weiterentwickeln
- Unterstützung der regionalen Wirtschaft
- Erholungsort Barmstedt
- Umweltbelastung reduzieren
Die strategischen Ziele und Maßnahmen sind durch weitere Teilziele konkretisiert worden. Eine Gesamtübersicht ist der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung bittet um eine Beratung und Beschlussfassung über die Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Für die Ziele und Grundsätze der Wahlzeit ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 45b Absatz 1 Nr. 1 GO
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 Absatz 1 Satz 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt für die Wahlzeit 2023 bis 2028 die nachfolgenden Ziele und Grundsätze:
…
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Ziele und Grundsätze 2018-2023
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Anlagen: | |||||
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1 | Ziele und Grundsätze 2018-2023 (493 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76