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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-256  

Betreff: Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marcel
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
27.06.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
19.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung bestimmter Ziele durch die Stadtvertretung werden strategische Vorgaben für eine städtische Entwicklung definiert. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes. Die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze kontrolliert gemäß § 45b GO der Hauptausschuss.

 

r die vergangene Wahlzeit 2018-2023 wurden in der Sitzung der Stadtvertretung am 02.04.2019 die folgenden Ziele und Grundsätze beraten und beschlossen:

 

Kernziel

Barmstedt bleibt der attraktivste Wohn- und Erholungsort im Nordwesten der Metropolregion Hamburg unter Berücksichtigung einer maßvollen mittelständischen gewerblichen Entwicklung. Dabei nimmt Barmstedt bei allen Planungen und Vorhaben den Nachhaltigkeitsgedanken sehr ernst, um einen Beitrag zur Reduzierung der Umweltprobleme zu leisten. Die Leitlinien, Ziele und Strategien der Stadt Barmstedt für die Legislatur 2018-2023 sind in allen Punkten mit dem Nachhaltigkeitsgedanken abzugleichen. Wir wollen eine Stadt, in der alle Bürgerinnen und Bürger gut, tolerant und ohne Not leben und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Auch dazu sind wir bestrebt, die Bürgerbeteiligung in allen in Betracht kommenden Bereichen zu verwirklichen.

 

Strategische Ziele und Maßnahmen

- Konsolidierung des städtischen Haushalts

- Die soziale und kulturelle Infrastruktur erhalten und weiterentwickeln

- Unterstützung der regionalen Wirtschaft

- Erholungsort Barmstedt

- Umweltbelastung reduzieren

 

Die strategischen Ziele und Maßnahmen sind durch weitere Teilziele konkretisiert worden. Eine Gesamtübersicht ist der Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung bittet um eine Beratung und Beschlussfassung über die Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

r die Ziele und Grundsätze der Wahlzeit ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 45b Absatz 1 Nr. 1 GO

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 Absatz 1 Satz 1 GO


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt für die Wahlzeit 2023 bis 2028 die nachfolgenden Ziele und Grundsätze:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

 

- Ziele und Grundsätze 2018-2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ziele und Grundsätze 2018-2023 (493 KB)      
Stammbaum:
VO/2023-256   Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2023-256-1   Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028   FB 100 Steuerung und Marketing   Mitteilungsvorlage Barmstedt
VO/2023-256-2   Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2023-2028   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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