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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-403  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2023 - Erstes Halbjahr
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Kenntnisnahme
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der rgermeister mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

Im Laufe des 1. Halbjahres des Haushaltsjahres 2023 sind in der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023, für die Gemeinde Osterhorn, keine überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen getätigt worden.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung Osterhorn // Kenntnisnahme


Anlage/n:

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