Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-292  

Betreff: Wahl der/ des 1. Stellvertreterin/ Stellvertreters der Verbandsvorsteherin/ des Verbandsvorstehers
Status:öffentlich  
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
26.07.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung wählt gemäß § 12 Abs. 1 GkZ aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit der Gemeindevertretungen bis zu zwei Stellvertreter/innen für die Verbandsvorsteherin / den Verbandsvorsteher.

 

Geleitet wird die Wahl der Stellvertreter/innen gemäß § 9 Abs. 8 GkZ von der Verbandsvorsteherin / dem Verbandsvorsteher.

 

r die Wahl gelten die Vorschriften für die Wahl der Verbandsvorsteherin / des Verbandsvorstehers entsprechend.

 

Jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist berechtigt eine Person für die Wahl vorzuschlagen.

 

Gewählt wird, wenn niemand widerspricht durch Handzeichen.

 

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches von der Verbandsvorsteherin / dem Verbandsvorsteher zu ziehen ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Entscheidung // § 12 Abs. 1 GkZ     


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung wählt Herrn / Frau     zur ersten Stellvertretung der Verbandsvorsteherin/ des Verbandsvorstehers.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner