Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-291
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m § 33 Abs. 5 GO wird die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung per Handschlag verpflichtet. Hierfür wird folgender Text verlesen:
„Ich verpflichte Sie per Handschlag zur gewissenhalten Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“
Die Verbandsvorsteherin/ der Verbandsvorsteher wird gemäß § 12 Abs. 2 GkZ für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/ zum Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennungsurkunde wird vom bisherigen Verbandsvorsteher verlesen und übergeben.
Nach der Übergabe der Ernennungsurkunde erfolgt die Vereidigung gemäß §12 Abs. 1 und 2 GkZ i.V.m § 58 GO durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher leistet den Beamteneid mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsversammlung // Kenntnisnahme // § 12 Abs. 2 GkZ
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
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