Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-291  

Betreff: Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der Verbandsvorsteherin/ des Verbandsvorstehers
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Kenntnisnahme
26.07.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m § 33 Abs. 5 GO wird die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung per Handschlag verpflichtet. Hierfür wird folgender Text verlesen:

 

Ich verpflichte Sie per Handschlag zur gewissenhalten Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein.“

 

Die Verbandsvorsteherin/ der Verbandsvorsteher wird gemäß § 12 Abs. 2 GkZ für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/ zum Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennungsurkunde wird vom bisherigen Verbandsvorsteher verlesen und übergeben.

 

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunde erfolgt die Vereidigung gemäß §12 Abs. 1 und 2 GkZ i.V.m § 58 GO durch das Mitglied mit der ngsten Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung. Die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher leistet den Beamteneid mit folgendem Wortlaut:

 

Ich schwöre das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Kenntnisnahme // § 12 Abs. 2 GkZ


 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.            


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner