Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-269  

Betreff: Verpflichtung und Amtseinführung der bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses für Jugend und Soziales durch die Vorsitzende
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
05.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Ausschussmitglieder, die nicht der Gemeindevertretung angehören, werden von der Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt gemäß § 46 Abs. 6 GO. Nicht anwesende Mitglieder und die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder werden im Nachgang der Sitzung schriftlich verpflichtet. Bürgerliche Mitglieder, die Mitglied in mehreren Ausschüssen sind, müssen für jeden Ausschuss separat verpflichtet werden.

 

Die Verpflichtung und Einführung in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Mitglieder haben insbesondere folgende Rechte:

 

Freie Mandatsausübung ( § 32 Abs. 1 GO), Entschädigung ( § 24 GO), Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz ( § 24 a GO), Mitwirkung in den Sitzungen ( § 39 ff. GO), Kontrollrecht ( § 30 GO), Mitwirkung in der Fraktion ( § 32 a Abs. 2 GO)

 

Die bürgerlichen Ausschussmitglieder, sowie die stellvertretenden bürgerlichen Ausschussmitglieder haben außerdem folgende Pflichten:

 

Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO), Verschwiegenheitspflicht ( § 21 GO), Beachtung der Ausschlussgründe ( § 22 GO), Treuepflicht ( § 23 GO), Offenbarungsverpflichtung ( § 32 Abs. 4 GO).

 

Die Vorsitzende verliest folgenden Verpflichtungstext und nimmt die Verpflichtung jedes bürgerlichen Mitgliedes per Handschlag vor:

 

Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihre Tätigkeit ein.“

 

r den Ausschuss für Jugend und Sozialesssen folgende Mitglieder verpflichtet werden:

 

Herr Hauke Schmidt

Herr Mark Haverkamp

Frau Katharina Schwietering

Frau Julia Strauß

Frau Ute-Eckhardt-Tams

 

Die vorgenommenen Verpflichtungen sind zu protokollieren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales // Kenntnisnahme// § 46 Abs. 6 GO     


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner