Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-221
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Westerhorn hat seit dem 01.08.1997 eine Vereinbarung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hörnerkirchen über die Finanzierung der betriebenen Kindergärten.
Gemäß § 8 Abs. 1 dieser Vereinbarung richtet die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hörnerkirchen einen Kindergartenausschuss ein, der die Funktion des Beirates übernimmt.
Der Kindergartenausschuss besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertreterinnen und Vertreter der pädagogischen Kräfte, der Kirchengemeinde und den Gemeinden.
Es ist in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn eine neue Vertreterin bzw. ein neuer Vertreter sowie eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter für den Kindergartenbeirat zu wählen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 47 d GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn wählt als Vertreterin / Vertreter für den Kindergartenbeirat Frau … / Herr … .
Als Stellvertreterin / Stellvertreter wird Frau … / Herr … gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de