Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-206
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 32 a Abs. 1 GO können sich Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden zu einer Fraktion zusammenschließen. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei.
Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern nur durch eine ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gebildet. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung gegenüber dem Mitglied mit der längsten Dauer der Zughörigkeit zur Gemeindevertretung abgegeben und durch diese Person verlesen werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
- Namen der fraktionsbildenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
- Name der Fraktion
- Namen der Fraktionsvorsitzenden bzw. des Fraktionsvorsitzenden und Stellvertretung
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern handschriftlich unterzeichnet sein. Die Erklärung wird nach der Entgegennahme durch das Mitglied mit der längsten Zugehörigkeit verlesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 32 a GO
Anlage/n:
- Erklärung über die Bildung von Fraktionen Westerhorn
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erklärung über die Bildung von Fraktionen Westerhorn (356 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de