Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-176
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Sachverhalt:
Gemäß § 33 Abs. 1 GO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden. Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung leitet das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied der Gemeindevertretung. Bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung leitet das älteste Mitglied die Wahl.
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung ist für die Dauer der Wahlzeit ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ehrenamtlicher Bürgermeister gemäß § 48 Abs. 1 GO.
Das Wahlverfahren ist geregelt im § 33 Abs. 3 i.V.m. § 52 GO.
Alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sind vorschlagsberechtigt. Die Wahl bedarf der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Vertretung.
Gewählt wird gemäß § 40 Abs. 2 GO, wenn niemand widerspricht durch Handzeichen, ansonsten durch Stimmzettel.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertreung // Entscheidung // § 33 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn wählt Herrn / Frau…… zum / zur Vorsitzenden der Gemeindevertretung und zugleich zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
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