Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-161
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Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 1 AO setzt sich der Amtsausschuss zusammen aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsgehörigen Gemeinden und weiteren Mitgliedern, gestaffelt nach der Einwohnerzahl. Die weiteren Mitglieder werden durch die Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden gewählt.
Zum Zeitpunkt der Wahl hat die Gemeinde Bokel 589 Einwohner/innen und entsendet somit gemäß § 9 Abs. 1 AO keine weiteren Mitglieder in den Amtsausschuss.
Demnach muss nur eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für den Amtsausschuss gewählt werden.
Das Wahlverfahren:
Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin für den Amtsausschuss wird gemäß § 9 Abs. 4 AO auf Vorschlag der Fraktion gewählt, der die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zum Zeitpunkt der Wahl angehört. Eine vorgeschlagene Person ist gemäß § 39 Abs. 1 GO gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen hat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Entscheidung // § 9 Abs. 4 AO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bokel wählt Herrn/ Frau… als Stellvertreter/in für den/ die Bürgermeister/in im Amtsausschuss.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
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