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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-433  

Betreff: Rechtliche Darstellung der Schenkung des Herrn Humburg
hier: Antrag der BfB-Fratkion
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bianca Pollert
Federführend:Strategische Steuerung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
24.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Es gibt zwei Verträge die zwischen der Stadt und Herrn Dr. Ernst Heinrich Humburg geschlossen wurden.

-          Zum einen gibt es den Schenkungsvertrag vom 26. Mai 1989.

Mit diesem Vertrag wurden folgende Flächen an die Stadt Barmstedt übertragen: das Flurstück 57/2 der Flur 13 (Chemnitzstr. 10), das Flurstück 109/55 der Flur 13 (Chemnitzstr. 12), das Flurstück 61/2 der Flur 12 (Weg zwischen Chemnitzstr. 12 und 14), sowie das Flurstück 58/2 der Flur 13 (Am Wischhof). Diese Flächen sind in dem angefügten Plan einfach schraffiert dargestellt.

Die Schenkung des Flurstück 58/2 wurde an folgende Auflage für die Stadt geknüpft: § 3 c) „ Das unbebaute Flurstück 58/2 ist bestmöglich zu veräußern oder sonst wie zu verwerten. Der Erlös soll den Grundstock für einen Fonds bilden, aus dem spätere Unterhaltungs- und Erhaltungskosten zu bestreiten sind. Eine Verwertung unter DM 60,- pro Quadratmeter kommt nicht in Betracht. Bis zur Veräußerung bzw. Verwertung ist das Grundstück bestmöglich zu verpachten oder gegen angemessenes „Entgelt“ für den Fonds vom Übernehmer selbst zu nutzen.“

 

-          Zum anderen wurde am 10. Oktober 1991 ein Kaufvertrag über das Flurstück 64/1 der Flur 13 (Am Küsterkamp) geschlossen. Diese Fläche ist in dem angefügten Plan zweifach schraffiert dargestellt. Die Fläche wurde für DM 169.900,- (DM 20,-/qm) gekauft. Mit dem Kauf hat sich die Stadt Barmstedt gem. §1 (2) des Vertrages zu folgendem verpflichtet: „Die Käuferin verpflichtet sich, auf dem o.a. Flurstück eine öffentliche Parkanlage herzustellen u. ausschließlich als solche zu nutzen. Diese Nutzungsbeschränkung wird auf 20 Jahre ab heute befristet und ist durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Verkäufers und des in Gründung befindlichen Vereins „Haus Humburg“ folgenden Inhalts im Grundbuch einzutragen: Der Kaufgegenstand ist zur ausschließlichen Nutzung als öffentliche Parkanlage bestimmt für die Dauer von 20 Jahren ab heute.“ Die Nutzungsbeschränkung läuft demzufolge bis zum 10. Oktober 2011.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Kopie des Schenkungsvertrages vom 26.05.1989

-          Kopie des Kaufvertrages vom 10.10.1991

-          Plan mit markierten Flächen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Humburg-Flächen (414 KB)      

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