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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-142  

Betreff: Digitalisierung der Schulen- 1:1 Ausstattung- Bezuschussung durch die Heimatgemeinden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Holz, Marie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 30.03.2021 verschiedene Zuschüsse bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 im Zuge der Digitalisierung der beiden weiterführenden Schulen durch 1:1 Ausstattung mit Tablet-Computern beschlossen. Konkret werden elternfinanzierte Geräte in Höhe von 100,00 EUR bzw. 125,00 EUR (Geschwisterkind des 1. Kindes) bezuschusst.

 

Wenngleich die Jahrgänge erst schrittweise (Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium ab kommendem Schuljahr, Gemeinschaftsschule (Gottfried-Semper-Schule) ab dem Schuljahr 2022/2023) auf digitalen Unterricht umsteigen, der dann die 1:1 Ausstattung erfordert, wurde die Zuschussgewährung nicht an diese Jahrgänge gekoppelt. Es gilt folgende Bezuschussung für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Barmstedt:

 

•von 100,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für das 1. Kind,

•von 125,00 Euro für den Kauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,

•von 100,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes,

•von 125,00 Euro für den Ratenkauf eines Gerätes für jedes Geschwisterkind des 1. Kindes,

 

 

Eltern, bei denen Gründe vorliegen, die einem elternfinanzierten Kauf entgegenstehen, wurde eine Leihmöglichkeit von Tablet-Computern gegen Gebühr in Höhe von 7,00 Euro eingeräumt. Die geringe Benutzungsgebühr kommt auch dadurch zustande, dass die Leihgeräte mittelfristig nicht über das Zubehör, wie die elternfinanzierten Geräte, verfügen.

 

Die Stadt Barmstedt hat mit anliegendem Schreiben vom 06.05.2021 die Umlandgemeinden

gebeten, sich an der Bezuschussung zu beteiligen, damit die Eltern wohnortunabhängig eine Unterstützung erfahren.

 

Weitere Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Eine Entscheidungsvorlage wird für die einzelnen Gemeindevertretungen erstellt. Die Gemeindevertretung Westerhorn hat bereits einen Beschluss gefasst.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig sind die jeweiligen Gemeindevertretungen gem. § 28 GO.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Schreiben an die Heimatgemeinden vom 06.05.2021
 

 

 

 

gez.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Digitalisierung der Schulen 1-1 Ausstattung Bezuschussung durch die Heimatgemeinden (239 KB)      

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