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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-095  

Betreff: Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gem. § 22a AO ist für das Amt eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Im Fall einer Verwaltungsgemeinschaft geht die Verpflichtung gem. § 22a Abs. 4 und 3 AO auf die geschäftsführende Gemeinde über. 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für den Bereich der Stadt und des Amtes sowie der amtsangehörigen Gemeinden zuständig.

 

Die bisherige ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Frau Schwarz war vom 01.07.2017 bis zum 30.09.2019 bei der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt – Amt Hörnerkirchen tätig. Sie hat ihr Ehrenamt als Gleichstellungsbeauftragte mit Schreiben vom 15. August 2019 niedergelegt.

 

Am 17.12.2019 hat die Stadtvertretung Barmstedt beschlossen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

 

Die Bestellung der Gleichstellungbeauftragten ist ein Auswahlentscheidung und erfolgt als vorbehaltene Aufgabe durch Beschluss der Gemeindevertretung / Stadtvertretung (gem. § 2 Abs.3 Satz 6 i. V. m. § 28 Nr. 1 GO). Der Beschluss bedarf der relativen Mehrheit nach § 39 Abs. 1 GO.

Zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten enthält § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung folgenden Wortlaut:

(3) Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig tätig, wenn und soweit die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Eine teilzeitige Tätigkeit mit einem Arbeitszeitvolumen von weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigten ist ausgeschlossen; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt. ….

 

Auf die Ausschreibung zur Bestellung vom November 2020 haben sich 14 Personen beworben. Aufgrund der Pandemie hat das Vorstellungsgespräch erst am 31.03.2021 stattgefunden. Zum Vorstellungsgespräch wurden 7 Bewerberinnen eingeladen. Von diesen haben 3 abgesagt.

 

An den Vorstellungsgesprächen nahmen folgende Personen teil:

Frau Döpke (Bürgermeisterin), Herr Werner (LVB/BLB), Frau Neumann (Personalrat), Frau Depes (SG Personal) und die Fraktionsvertreter der Stadt Barmstedt Herr Kahns (FWB), Frau Quoirin-Nebel (Bündnis 90/Die Grünen), Frau Schmidt (CDU), Frau Bremer-Wilms (SPD) und Herr Gude (SPD).

 

Das Auswahlgremium einigte sich auf Frau Ulrike Cinieri. Die Einstellung sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolge. Frau Ulrike Cinieri ist seit dem 01.05.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft tätig und wurde am 15.06.2021 rückwirkend von der Stadtvertretung Barmstedt zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist der Amtsausschuss.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine
 

 

 

 

gez. Werner

Leitender Verwaltungsbeamter

 

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