Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-058
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Sachverhalt:
Durch den Verkauf der Tennishalle Hörnerkirchen zum 31.12.2020 sind die bereits eingegangenen Einzahlungen für das Jahr 2021 an den Käufer zu erstatten. Da die Einzahlungen bereits im Jahr 2020 eingegangen sind, stehen für das Haushaltsjahr 2021 keine Einnahmen zur Erstattung zur Verfügung. Die Erstattung muss demnach aus den flüssigen Mitteln erfolgen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen erteilt die Genehmigung zur Leistung der
außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 24.246,75 € gem. § 82 GO.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
-entfällt-
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten 424020.545700 und 424020.745700
(BGA Tennishalle Hörnerkirchen – Erstattung an übrige Bereiche) Mittel in Höhe
von 24.246,75 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über die flüssigen Mittel.
Anlage/n:
-entfällt-
gez. Lichy
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
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