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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-058  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
für die Erstattung der Einnahmen aus der Tennishalle 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Durch den Verkauf der Tennishalle Hörnerkirchen zum 31.12.2020 sind die bereits eingegangenen Einzahlungen für das Jahr 2021 an den Käufer zu erstatten. Da die Einzahlungen bereits im Jahr 2020 eingegangen sind, stehen für das Haushaltsjahr 2021 keine Einnahmen zur Erstattung zur Verfügung. Die Erstattung muss demnach aus den flüssigen Mitteln erfolgen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen erteilt die Genehmigung zur Leistung der

außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 24.246,75 € gem. § 82 GO.

 

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
-entfällt- 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten 424020.545700 und 424020.745700

(BGA Tennishalle Hörnerkirchen – Erstattung an übrige Bereiche) Mittel in Höhe

von 24.246,75 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über die flüssigen Mittel.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-entfällt-

 

 

gez. Lichy

 

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