Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-435-1
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Sachverhalt:
Ergänzend zur Ursprungsvorlage wird mitgeteilt, dass eine Begehung der AWO Außenstelle zusammen mit der Kita-Leitung, den Johannitern-Unfall-Hilfe e.V. sowie der Verwaltung stattgefunden hat.
Die Johanniter stehen einer Übernahme der Räumlichkeiten sowie der Betreuung der zusätzlichen Kinder durchaus positiv gegenüber. Erste Planungen für die Umsetzung der Betreuung laufen bereits an.
Die Eltern mit Kindern in der aktuellen AWO Hortbetreuung wurden bereits über die geplante Schließung und die Übernahme durch die Johanniter informiert. Ein erster Elternarbend zum Informationsaustausch wurde bereits angesetzt.
Da die Planungen zur Kita-Platzvergabe Anfang März bereits auf Hochtouren laufen, wurde die endgültige Beschlussfassung der Stadtvertretung für die Info der Eltern nicht abgewartet. Auf die fehlende Beschlussfassung wurden die Eltern jedoch hingewiesen.
Des Weiteren wurden die Räumlichkeiten der Lütten Lüüd mit den Leitungen der AWO und der Lütten Lüüd besichtigt. Hier finden ebenfalls erste Absprachen für die erforderliche Nutzung durch die AWO statt.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 über die nachfolgende Beschlussfassung beraten und abgestimmt.
Der Ausschuss hat den Punkten 1 und 4 einstimmig zugestimmt. Punkt 2 wurde bei 4 Gegenstimmen und Punkt 3 bei einer Enthaltung angenommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Barmstedt
1. beschließt, die Hortbetreuung durch den AWO-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ab dem 31.07.2021 einzustellen. Die Betreuung der Kinder soll ab dann durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. erfolgen.
2. beauftragt, den AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ein Konzept für den Betrieb einer Kita mit 5 Elementar- und 4 Krippengruppen zu erarbeiten. Dieses Konzept soll den notwendigen Anbau sowie die anstehenden Sanierungsarbeiten nebst Kostenaufstellung enthalten. Hierbei sollen wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Mögliche Förderungen sind einzuwerben.
3. beschließt, dass die in Punkt 2. beschlossenen und entstehenden Architekturkosten über den Defizitausgleich beglichen werden.
4. beschließt, dass vorerst keine weiteren Krippengruppen in Barmstedt hergerichtet werden. Das mündliche Angebot zur Errichtung einer weiteren Krippengruppe in der Kita Bahnhofstraße wird somit nicht angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit noch nicht absehbar.
Anlage/n:
Stellungnahme des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V.
gez. Lichy
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Anlagen: | |||||
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1 | Stellungnahme AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vom 23.12.2020 (1274 KB) |
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