Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-440
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres, sowie im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.
Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind folgende Haushaltsüberschreitungen ab dem 05.08.2020 eingetreten:
Ergebnisrechnung (5xxxxx):
Mehraufwendungen insgesamt 3.599,81 EUR
davon
sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 3.599,81 EUR
sind Mehraufwendungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 0,00 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Finanzrechnung (7xxxxx):
Mehrauszahlungen insgesamt 1.847.590,37 EUR
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem
Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt
gemäß § 4 der Haushaltssatzung: 47.590,37 EUR
sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene
Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 1.800.000 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig: 0,00 EUR
Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. § 10 AO der Amtsausschuss..
Beschlussvorschlag:
Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (Stichtag 31.12.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Amt Hörnerkrichen (143 KB) |
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