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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-440  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres, sowie im Zuge der Jahresabschlussarbeiten für 2020 sind die ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten.

 

Gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind folgende Haushaltsüberschreitungen ab dem 05.08.2020 eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt      3.599,81 EUR

 

davon

 

sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:      3.599,81 EUR

 

sind Mehraufwendungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:   0,00 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:     0,00 EUR

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx):

 

Mehrauszahlungen insgesamt      1.847.590,37 EUR

 

davon

 

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem

Höchstbetrag von 10.000 EUR vorab genehmigt

gemäß § 4 der Haushaltssatzung:       47.590,37 EUR

 

 

sind Mehrauszahlungen durch vorangegangene

Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.

Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum:   1.800.000 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:     0,00 EUR

  

Eine Übersicht über die einzelnen Haushaltsüberschreitungen ist der Anlage zu entnehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Zuständig ist gem. § 10 AO der Amtsausschuss..

 

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Beschlussvorschlag:

Die in der zweiten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2020 (Stichtag 31.12.2020) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage
 

 

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Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen stand 14.01.2021


 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2020_Amt Hörnerkrichen (143 KB)      

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