Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - 019-255-1-1-1
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Sachverhalt:
Am 07.09.2020 wurde der Entwurf der Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen im Bau- und Umweltausschuss vorgelegt und folgender Beschluss gefasst:
„Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die neue Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen zu beschließen.“
Aufgrund der Anmerkung der SPD-Fraktion wurde die Begrifflichkeit Abwassersiel in „Abwasserkanalisation“ durch die Verwaltung abgeändert, da dieser Begriff gebräuchlicher und die Formulierung damit eindeutiger für die Bürger/innen ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die neue Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine direkte finanzielle Auswirkung. Ein Mehraufwand bei der Organisation und Genehmigung von Veranstaltungen wird erwartet.
Anlage/n:
Satzung der Stadt Barmstedt zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen - Entwurf
gez. Werner
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung der Stadt Barmstedt zur Abfallvermeidung auf Veranstaltungen - Entwurf (243 KB) |
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