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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - /2019-255-1-1  

Betreff: Erlass einer neuen Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Holz, Marcel
2. Andresen, Bente
Bezüglich:
VO/2019-255-1
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt
07.09.2020 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Am 04.11.2020 wurde erstmals im Bau- und Umweltausschuss über das Thema Müllvermeidungssatzung aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten. Beispielsatzungen aus Kaltenkirchen und Bad Oldesloe, sowie eine kurze Stellungnahme der Verwaltung wurden beigefügt. Zur Ausschusssitzung am 02.03.2020 wurde von der Verwaltung über die Erfahrungen aus den Städten Kaltenkirchen und Elmshorn berichtet, die Verwaltung wurde mit dem Erstellen einer Satzung beauftragt.

 

Ein erster Satzungsentwurf ist mittlerweile erarbeitet, der in der Anlage zu finden ist.

 

Im Hinblick auf die biologische Abbaubarkeit wurde auf die DIN EN 13432 abgestellt. Weiterhin wurde eine Regelung, die das kostenfreie Abgeben von Plastiktüten verbietet für Sinnvoll erachtet und mit aufgenommen. In den Paragraphen 3 und 4 finden sich Regelungen zur Sauberhaltung der Standplätze und Veranstaltungsfläche, die die bisherigen Regelungen in der Marktsatzung konkretisieren.

 

Die Verwaltung schlägt ein Inkrafttreten zum 01.01.2021 vor, da in diesem Jahr ohnehin keine Großveranstaltungen mehr stattfinden werden (COVID-19-Pandemie). Eine Gültigkeit ab dem Jahr 2021 lässt zudem genügen Vorlauf für die Umsetzung der neuen Vorgaben durch die Veranstalter..

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gemäß § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.

Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gemäß § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die neue Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen zu beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkte finanzielle Auswirkung. Ein Mehraufwand bei der Organisation und Genehmigung von Veranstaltungen wird erwartet.
 

 

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Anlage/n:

Satzung der Stadt Barmstedt zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen - Entwurf
 

 

 

 

gez. Werner

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung der Stadt Barmstedt zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen (239 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-255   Abfallvermeidung auf Veranstaltungen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)   FB 400 Bauen und Umwelt   Fraktionsantrag Stadt Barmstedt
VO/2019-255-1   Abfallvermeidung auf Veranstaltungen (Antrag Bündnis 90/Die Grünen)   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
/2019-255-1-1   Erlass einer neuen Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
019-255-1-1-1   Erlass einer neuen Satzung zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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