Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-255-1
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Sachverhalt:
Über die Thematik „Abfallvermeidung auf Veranstaltungen“ wurde in der Sitzung am 04.11.2020 des Bau- und Umweltausschusses beraten. Die Verwaltung hatte zwei Beispielsatzungen der Städte Kaltenkirchen und Bad Oldesloe zu Verfügung gestellt. Weiterhin wurde auf den personellen Mehraufwand hingewiesen.
Die Ausschussmitglieder beauftragten die Verwaltung die Erfahrungen der beiden Städte abzufragen.
Es wurde mit der zuständigen Mitarbeiterin bei der Stadt Kaltenkirchen gesprochen. Sie teilte mit, dass die Umsetzung auf dem Wochenmarkt anfangs einige Schwierigkeiten mit sich brachte, da nicht alle Produkte ohne weiteres in Mehrwegverpackungen oder biologisch abbaubaren Verpackung verkauft werden können (z.B. Fischprodukte). Ähnliches gilt für bestimmte Jahrmarkt-Produkte (z.B. Liebesäpfel). Für diese Fälle ermöglicht die Satzung jedoch die Verwendung von herkömmlichen Verpackungsmaterialien (§ 2 Absatz 1 Satz 2). Auf den städtischen Jahrmärkten gab es für die gewerblichen Anbieter keine größeren Probleme bei der Umsetzung der Regularien.
Im Unterschied zu Kaltenkirchen, nehmen in Barmstedt jedoch auch viele Vereine und Verbände, sowie Privatpersonen als Aussteller an Veranstaltungen, insbesondere am Weihnachtsmarkt, teil. Diese Gegebenheit muss entsprechend beachtet werden.
Bei der Stadt Bad Oldesloe war der zuständige Sachbearbeiter derzeit nicht erreichbar. Es wird davon ausgegangen, dass die Erfahrungen ähnlich aussehen. Bisher geführte Gespräche mit Marktbeschickern/innen hatten einen ähnlichen Tenor.
Zu der Thematik wurde sich auch mit der Elmshorner Marktmeisterin ausgetauscht. Beim Elmhorner Wochenmarkt erfolgt eine Ausgabe der Lebensmittel in Einwegverpackungen. Der anfallende Müll wird getrennt in Papier/Pappe, Glas und Mischabfall entsorgt. Auf den Elmshorner Jahrmärkten erfolgt der Ausschank von Getränken im Mehrweg-System.
Abschließend wird angemerkt, dass zum diesjährigen Stoppelmarkt bereits ein Mehrweg-System durch den Veranstalter eingeführt wird. Der städtische Bauhof und das Stadtmarketing arbeiten derzeit an einer Lösung für eine nachhaltigere Müllentsorgung auf dem Wochenmarkt. Die Aussteller/innen der Barmstedter Weihnachtsmarkt wurden im vergangenen Jahr auf mögliche Änderungen aufmerksam gemacht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung gem. § 28 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung über die Abfallvermeidung auf Veranstaltungen in Barmstedt in Anlehnung an die entsprechenden Satzungen der Städte Kaltenkirchen und Bad Oldesloe.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
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