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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-011  

Betreff: Sportlerehrung 2019
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
30.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Barmstedt ehrt auch im Jahr 2020 seine Sportlerinnen und Sportler für besondere Erfolge aus dem vergangenen Jahr. Die Sportlerehrung findet am 06. März 2020 statt.

 

Die Stadt Barmstedt ehrt Sportlerinnen und Sportler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Funktionäre, die in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Leistungen erbracht haben, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Die Sportvereine und Schulen schlagen der Stadt entsprechende Personen oder Mannschaften vor. Dabei sollen folgende Auswahlkriterien berücksichtigt werden:

 

1. Die Personen müssen sich hervorragend um die sportlichen Belange eines Barmstedter Sportvereins verdient gemacht haben.

 

2. Die aktiven Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften, die einem Barmstedter Sportverein angehören müssen, sollen auf offiziellen Landesmeisterschaften mindestens einen 3. Platz und auf offiziellen Bundesmeisterschaften mindestens einen 6. Platz errrungen haben. Dabei müssen in ihrem Wettkampf mindestens 12 Sportlerinnen und/oder Sportler bzw. 12 Mannschaften teilgenommen haben. Etwaige Abweichungen von diesen Kriterien sind vom Verein bzw. der Schule schriftlich zu begründen.

 

3. Über die in 2. genannten Abweichungen und weitere Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

 

4. Die Vorschläge der Vereine sind vom 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.

 

Die Barmstedter Sportvereine und Schulen wurden im Dezember 2019 aufgefordert, entsprechende Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen. Die eingehenden Meldungen werden dem Ausschuss für Kultur, Schule und Sport mit dieser Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § __1c_ der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport.

.

 

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Beschlussvorschlag:

Zur Sportlerehrung für Erfolge aus dem Jahr 2019 werden die eingereichten Vorschläge zugelassen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es werden finanzielle Mittel in Höhe von ca. 1.200 Euro für das Haushaltsjahr 2020 aus dem Ansatz Sportlerehrung bereitgestellt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Sportlerehrung 2019 Vorschläge der Sportvereine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportlerehrung 2019 1 (27 KB)      

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