Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2019-224-1-1
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Sachverhalt:
Der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 wird aufgrund einer Mitteilung des Fachbereichs Bauen um die Maßnahme zur Erschließung des B-Plan Nr. 15 wie folgt erweitert:
Bau der Erschließungsstraße (541010.785200)
2020: 220.000 EUR
2023: 110.000 EUR
Kanalbau (538010.785200)
2020: 370.000 EUR
Grundstücksverkäufe (111140.454100 und 682100)
2020: 600.000 EUR
2021: 500.000 EUR
Durch die Aufnahme der Maßnahme ergeben sich folgende Änderungen im Haushaltsent-wurf vom 05.12.2019:
Ergebnisplan
Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 3.079.900 EUR und der der Aufwendungen auf 2.740.400 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss von 339.500 EUR aus.
Finanzplan
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird auf 3.331.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 3.256.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss von 75.600 EUR aus.
Die Veränderungen durch die Streichung der Flurbereinigungsmaßnahmen und die Aufnahme der Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband sind hierbei ebenfalls berücksichtigt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 05.12.2019 und den in der Vorlage beschriebenen Veränderungen beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf vom 05.12.2019 und den in dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen
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