Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - /2019-224-1-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2019-224-1
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 wird aufgrund einer Mitteilung des Fachbereichs Bauen um die Maßnahme zur Erschließung des B-Plan Nr. 15 wie folgt erweitert:

 

Bau der Erschließungsstraße (541010.785200)

 

2020: 220.000 EUR

2023: 110.000 EUR

 

Kanalbau (538010.785200)

 

2020: 370.000 EUR

 

Grundstücksverkäufe (111140.454100 und 682100)

 

2020: 600.000 EUR

2021: 500.000 EUR

 

 

Durch die Aufnahme der Maßnahme ergeben sich folgende Änderungen im Haushaltsent-wurf vom 05.12.2019:

 

 

Ergebnisplan

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 3.079.900 EUR und der der Aufwendungen auf 2.740.400 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss von 339.500 EUR aus.

 

 

Finanzplan

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird auf 3.331.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 3.256.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss von 75.600 EUR aus.

 

Die Veränderungen durch die Streichung der Flurbereinigungsmaßnahmen und die Aufnahme der Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband sind hierbei ebenfalls berücksichtigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 05.12.2019 und den in der Vorlage beschriebenen Veränderungen beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf vom 05.12.2019 und den in dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020 vom 05.12.2019
 

 

Stammbaum:
VO/2019-224   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2019-224-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2019-224-1-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner