Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-224  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnisplan weist einen Jahresfehlbetrag von 72.200 EUR aus. Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.479.900 EUR und der der Aufwendungen auf 2.552.100 EUR festgesetzt. 

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A belaufen sich auf 14.200 EUR (+- 0 EUR) und aus der Grundsteuer B auf 166.000 EUR (+ 2.000 EUR).

 

Der Gewerbesteueransatz wurde mit 775.000 EUR (+ 225.000 EUR) veranschlagt und wurde anhand einer Festsetzungsvorausschau für 2020 sowie dem derzeitigen Anordnungssoll (derzeit ca. 945.000 EUR; Ansatz 550.000 EUR) gebildet.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2019 in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2020 berechnet. Insgesamt sind rd. 753.500 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2019 von rd. 8.600 EUR entspricht. 

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich auf insgesamt 215.200 EUR (- 66.200 EUR) geplant. Die Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich werden gemäß Haushaltserlass 2020 ab dem Jahr 2021 aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes entfallen (- 67.600 EUR). Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt Anfang des Haushaltsjahres 2020 durch das Innenministerium.

 

Die Kreisumlage ist mit 621.200 EUR veranschlagt (+ 1.100 EUR). Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 37,25 %. 

 

Laut dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2020 wird die Schulumlage auf insgesamt 422.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beläuft sich auf rd. 143.200 EUR (+ 19.400 EUR). 

 

Für die Schulkostenbeiträge erfolgt eine vorläufige Veranschlagung in Höhe von insgesamt 167.500 EUR (- 1.000 EUR).  Die Planung basiert auf den Ergebnissen der Vorjahre.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ist davon auszugehen, dass die Kita-Reform ab dem Kita-Jahr 2020/21 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen werden sich bereits ab dem 01.08.2020 in den Haushalten der Gemeinden niederschlagen. Nach aktuellem Stand werden dann die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden (für Westerhorn 162.200 EUR in 2020) bis 2024 über die Standortgemeinden an die Kindergärten ausgezahlt. In der Folge steigen die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten. Insgesamt belaufen sich die Betriebskostenzuschüsse für Westerhorn auf rd. 340.200 EUR, davon entfallen 266.600 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 73.600 EUR auf die KiTa Kirchenstraße. Im Vorjahr belief sich dieser Ansatz auf 247.300 EUR (+ 92.900 EUR). Abzüglich des Zuschusses seitens des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von 162.200 EUR, ergibt sich per Saldo somit eine Minderung von 69.300 EUR im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019. Neben den Kostensteigerungen durch die Gesetzesreform führen auch die Erweiterung der Betreuungszeiten und die Installation einer zusätzlichen Krippengruppe zu höheren Betriebskosten der Kindertagesstätten. 

Nach der Kita-Reform ist darüber hinaus ab dem 01.08.2020 voraussichtlich auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten, diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Westerhorn ist für 2020 mit einem Betrag von 113.700 EUR zu rechnen. Dieser Betrag stellt für die Gemeinde Westerhorn einen Mehraufwand dar und belastet das Jahresergebnis zusätzlich.

 

Für die Dacherneuerung des Gemeindesaals im Lindenhof sind 120.000 EUR veranschlagt.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband liegt bei 62.700 EUR (+ 5.000 EUR). Hierin ist eine Sonderzahlung in Höhe von 30.000 EUR enthalten.

 

Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 15 und Restzahlungen für den B-Plan Nr. 13 sind 20.000 EUR veranschlagt. Für die Erneuerung der Grünfläche am Dorfteich sind 15.000 EUR eingeplant. Darüber hinaus sind für die Bearbeitung eines Haftungs- / Insolvenzfalls weitere 10.000 EUR veranschlagt.

 

Die Abschreibungen wurden mit 274.700 EUR (+ 8.600 EUR) eingeplant. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 34.700 EUR (+ 200 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2020 auf 902.800 EUR. Der Umlagesatz beträgt 18,99 %. Auf die Gemeinde Westerhorn entfallen anteilig rd. 316.700 EUR (+ 18.300 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 2.731.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.666.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 65.600 EUR aus.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von insgesamt 386.600 EUR. 

 

Für die Ausführung der “Bike and Ride“-Anlage sind 288.000 EUR in den Haushalt 2020 aufgenommen worden. Hierfür werden Investitionskostenzuschüsse von NAH.SH und der Metropolregion Hamburg in Höhe von insgesamt 242.200 EUR erwartet.

 

Im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement sind 40.000 EUR für Flurbereinigungsmaßnahmen eingeplant.

 

Für den Bereich Abwasser sind 1.000 EUR für den Erwerb von Grundstücken, 3.500 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen und für Auszahlungen aus Tiefbaumaßnahmen 10.000 EUR eingeplant. 

 

Für Nachzahlungen zur Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die freiwillige Feuerwehr sind 6.700 EUR eingeplant. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises wird für die Beschaffung des TLF 3000 in 2020 mit einem Zuschuss in Höhe von 54.000 EUR gerechnet. Für Beschaffung von Kleingeräten sind 1.000 EUR veranschlagt.

 

Für die Beschaffung von Inventar im Lindenhof wurden 3.000 EUR eingestellt.

 

Die Tilgung von Krediten (Finanzierungstätigkeit) ist mit 33.400 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Westerhorn.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm der Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 05. November 2019 beschlossen. 

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020 vom 05. November 2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 vom 05.11.2019 (1488 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-224   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2019-224-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2019-224-1-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner