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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-224-1  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2019-224
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn hat in seiner Sitzung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beraten und der Gemeindevertretung folgende Änderungen empfohlen:

 

Der Ansatz für Flurbereinigungen in Höhe von 40.000 EUR soll auf aus dem Haushaltsentwurf entfernt werden, da sämtliche Maßnahmen bereits im Haushaltsjahr 2019 abgeschlossen wurden. Der Finanzausschuss hat der Leistung  der entsprechenden überplanmäßigen Auszahlung zugestimmt.

 

Darüber hinaus soll die Sonderzahlung an den Wegeunterhaltungsverband von 30.000 EUR auf 70.000 EUR erhöht werden.

 

Dadurch ergeben sich folgende Änderungen in der Haushaltssatzung:

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.479.900 EUR und der der Aufwendungen auf 2.592.100 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresfehlbetrag von 112.200 EUR aus.

 

Im Finanzplan erfolgt durch die Veränderungen lediglich eine Verschiebung von den Auszahlungen aus  Investitionstätigkeit zu den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 40.000 EUR. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird unverändert auf 2.731.600 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.666.000 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist weiterhin einen Jahresüberschuss von 65.600 EUR aus.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2023 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 05.12.2019 beschlossen.

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2020
 

 

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Anlage/n:

Haushaltsentwurf 2020 vom 05.12.2019
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2020 vom 05.12.2019 (1484 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-224   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2019-224-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
/2019-224-1-1   Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2020   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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