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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-324  

Betreff: Anpassung der Entgeltordnung Bäder
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
26.05.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt zurückgestellt   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit letzter Werkausschusssitzung am 18. März wurde angeregt, ein Arbeitstreffen bezüglich der Ergebnissituation und den Öffnungszeiten der Barmstedter Badewonne einzuberufen. Somit wurde zu einem Gedankenaustausch am 6. Mai um 19:30 Uhr in der kommunalen Halle im Rathaus durch die Werkleitung der Stadtwerke Barmstedt geladen. Die Einladungen wurden am 21. April an alle Werkausschussmitglieder versendet.

 

Es wurden folgende Maßnahmen diskutiert, welche in dieser Werkausschusssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen:

 

Schulen:

Die Schulen kommen in der Regel mit zwei Aufsichtspersonen um den Schwimmunterricht durchzuführen. Den Schulen soll angeboten werden, dass diese 2. Aufsichtsperson entfallen kann, indem das Schwimmbadpersonal den Unterricht mit ausübt. Die Lehrinhalte und insbesondere die Benotungen obliegen ausdrücklich weiterhin dem Lehrer. Im Gegenzug sollen die Kostenbeiträge deutlich angehoben werden. Grund für diese Maßnahme ist, dass unser Fachpersonal in den Nutzungszeiten durch die Schulen besser ausgelastet werden und die Schulen gleichzeitig mehr Freiraum für Lehrstunden erhalten.

 

Vereine:

Die Nutzungsgebühr für die Vereine soll bewusst unverändert niedrig bleiben (zur Zeit 55,46 €/h), wenn diese die Halle für Trainingsstunden nutzen. Für Zeiten in denen die Halle von den Vereinen zu kommerziellen Zwecken genutzt wird, z.B. bei Kursen wie Aquafitness oder Schwimmkurse, soll es zu einer deutlichen Anhebung der Nutzungsgebühr kommen. Grund für diesen Vorschlag ist die Tatsache, dass durch die Aktivität der Vereine eine deutliche Konkurrenzsituation entstanden ist.


Öffentlichkeit:

In anderen Bädern werden Kursangebote für Babyschwimmen und Schwangerenschwimmen stark frequentiert. Es ist geplant, Babyschwimmen in Form von Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl für einen jeweils festgelegten Zeitraum anzubieten: Freitags von 10-11 Uhr. Entsprechende Marketingmaßnahmen wären vorzunehmen.

Kursdauer und Gebühr wird von der Werkleitung in Abstimmung mit dem Schwimmmeister festgelegt.

 

Bisher sind im Eintrittspreis auch die Animationen am Donnerstag und Feitag enthalten. Eine generelle Anhebung der Eintrittspreise erscheint nicht sinnvoll, da mit den jetzigen Entgelten die Nutzung am Wochenende preislich am Limit ist. Deshalb wurde angeregt, dass nur zu den Tagen mit Animation der Eintrittspreis für Erwachsene angehoben wird. Dieses ist eine Funktion, die der Kassenautomat leistet.

 

Des weiteren werden zukünftig samstags und sonntags, wenn vorrangig Familien das Bad nutzen, Spielgeräte (Schwimmmatten, -nudeln etc.) bereits um 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt.

 

Reduzierung Mitarbeitereinsatz:

 

Die Personalkosten sind gegenüber 2004 bereits um 30T€ reduziert worden. Dieses konnte durch Stundenreduzierungen bei Fachkräften und durch die Einstellung des Kassenbetriebes erreicht werden. Insbesondere an den Nachmittagen von Montag bis Mittwoch sollen weitere Reduzierungen durchgeführt werden. Dieses ist möglich, da die Vereine einen Nutzungsvertrag mit Eigenverantwortlichkeit bezüglich der Wasseraufsicht abgeschlossen haben. Der neue Dienstplan soll nach den Sommerferien umgesetzt werden.

 

Ø    Stellungnahme der Stadtwerke

Die als Anlage beigefügten Informationen machen deutlich, dass insbesondere bei den Vereinen ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Nutzungsanteil und Erlösanteil besteht. Verstärkt wird dieses Problem durch die teilweise kommerzielle Nutzung der Halle durch die Vereine. Eine an der Nutzung orientierte Anpassung der Erlöse in Kombination mit weiteren Kostenreduzierungen soll helfen, dass Defizit weiter zu reduzieren. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten umfänglichen Sanierungsarbeiten werden auch weniger werden. Dieses Jahr erfolgt noch die vorgestellte Maßnahme im Eingangsbereich und auf der Terrasse und im kommenden Jahr ist ein Auswechseln der Umkleidekabinen angedacht. Danach stehen keine weiteren großen Sanierungen an, sodass sich auch dadurch das Defizit reduzieren wird.

 

 

Ø    Finanzierung und Zuständigkeit

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die bestehende Entgeltordnung zum 01.09.2009 außer Kraft zu setzen und die neue Entgeltordnung gemäß Anlage gleichzeitig in Kraft zu setzen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung-ab 01-09-2009 (21 KB)      

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