Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-027
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Sachverhalt:
Die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2018 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung wurde am 06.02.2019 festgestellt. Gemäß § 94 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung und § 1 b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ist die Jahresrechnung vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung zu prüfen und anschließend der Stadtvertretung zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten.
Dieser Vorlage sind die unten aufgeführten Unterlagen beigefügt. Zur weiteren Erläuterung des Jahresabschlussergebnisses wird auf den Haushaltsbericht per 31.12.2018 verwiesen (Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2019, Vorlage VO/2019-014).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Jahresrechnung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Feststellung vom 06.02.2019
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltsbericht; VO/2019-014
Anlage/n:
- Ergebnis der Haushaltsrechnung vom 06.02.2019
- Kassenmäßiger Abschluss,
- Rechnungsquerschnitt (Ergebnisse der einzelnen Haushaltsabschnitte),
- Gruppierungsübersicht (Einnahme- und Ausgabearten),
- Entwicklung des freien Finanzspielraumes in den Jahren 2015bis 2017,
- Übersicht über die Schulden,
- Übersicht über die Rücklagen.
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