Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-394-2
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Sachverhalt:
Mit den Vorlagen VO/2018-394 wurde der Haushaltsentwurf der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 zur Beratung in den Gremien vorgelegt. Die in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport, des Ausschusses für Jugend und Soziales und des Bauausschusses beschlossenen Änderungen im Haushalt 2019 wurden in der Vorlage VO/2018-394-1mitgeteilt
In der Sitzung des Hauptausschusses am 11.12.2018 wurden beschlossen, die Beratungen über den Haushalt 2019 zu vertagen. Daneben wurden Veränderungen beschlossen, einige weitere wurden auch von der Verwaltung aufgrund neuer Erkenntnisse eingefügt. Diese Vorlage entwickelt daher die Vorlage VO/2018-394-1 weiter.
Hinsichtlich der Änderungen und der Auswirkungen wird auf die angefügten Dokumente verwiesen. Die Veränderung des Defizites sowie der Kreditaufnahme sind dort auch dargestellt ist.
Nach § 78 Abs. 3 GO ist der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Barmstedt. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltsausführung erfolgt – soweit es die Geschäfte der laufenden Verwaltung betrifft – durch die Bürgermeisterin. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung sowie der Zuständigkeitsverordnung zu beachten. Ansonsten erfolgt die Ausführung durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien, also insbesondere der Stadtvertretung und des Hauptausschusses.
Zur besseren Orientierung ist auch der Entwurf des Haushaltes 2019 mit Stand vom 06.12.2018 zum Hauptausschuss 11.12.2018 beigefügt.
Der Vorbericht und die dort enthaltenen Tabellen werden nach endgültiger Beschlussfassung angepasst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend waren die Fachausschüsse zuständig. Eine Weiterberatung erfolgt nun Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Anlage/n:
Satzungsentwurf 2019 Stand 20.12.2018
Änderungslisten
Darstellung Entwicklung kumuliertes Defizit und Verschuldung
Haushaltsentwurf 2019 Stand 06.12.2018
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