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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-394  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Maier, Wolfgang
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt
05.11.2018 
Sitzung Bau- und Umweltausschusses (offen)   
03.12.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
13.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
20.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2019 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2022.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die Ansätze mit den haushaltsführenden Stellen abgestimmt. Das Einstellen der Ansätze nach Fachausschüssen ohne Gesamtwerk soll zu einer Straffung der Beschlussfassung führen.

 

Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die hausinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.

 

Eine vollständige Abrundung der Zahlen zu einer Satzung wird, auch um den Zeitplan der Beratung nicht zu gefährden, nach den jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse erfolgen. Sobald das Haushaltswerk abgerundet werden kann, wird dies in Form einer Ergänzungsvorlage in die Beschlussfassung gegeben. Deshalb sind einige Ansätze aus dem Bereich Finanzen noch nicht angepasst!

 

Eine erste Bewertung ergibt, dass der Verwaltungshaushalt weiterhin mit einem Defizit abschließen wird. Damit können keine Überschüsse zur Finanzierung von Projekten in den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Sofern keine Zuschüsse dafür gewährt oder Beiträge erhoben werden können, sind somit alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit Kredit finanziert. Über einen evtl. Überschuss aus dem Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2018 kann ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden, dies ist erst im Zuge der Jahresrechnung 2018 ab Anfang 2019 möglich. Daraus könnte sich dann, falls zutreffend, eine Zuführung aus der allg. Rücklage ergeben, die ein evtl. Finanzierungsdefizit schmälert.

 

Hinweis: In den Unterlagen befinden sich bereits Hinweise auf die künftige Zuordnung zu Produkten eines doppischen Haushaltes. Diese sind noch nicht vollständig bearbeitet und können sich sowohl die Bezeichnung betreffend als auch den Produktbereich noch verändern. Nachdem in einem doppischen Haushalt die Investivmaßnahmen keinem besonderen Haushaltsteil sondern den Produkten des Ergebnisteils zugeordnet werden, wird für Maßnahmen ohne Auswirkung auf die laufenden Ausgaben die Bezeichnung „Abwicklung der Vorjahre oder ggf. spätere Zuordnung zu einem Produktbereich“ verwendet.

 

Hinweis: Nachdem die Vorlage in der Sitzung des Bauausschuss am 05.11.2018 nicht beraten wurde, dort aber eine Entscheidung über die Fortsetzung der Maßnahme „Bücherei“ getroffen wurde, wurde diese Beschlusslage noch in die Vorlage eingearbeitet. Eine Dokumentation dazu erfolgt auch über eine Änderungsliste, die der Ergänzungsvorlage für den Hauptausschuss beigefügt wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig sind gem. §§ 1a, 1c, 1d und 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse:

 

  •         Bau
  •         Jugend und Soziales
  •         Kultur, Schule und Sport
  •         Hauptausschuss

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die in einer Ergänzungsvorlage bereit gestellte

- Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 und

- das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils in den Fachausschusssitzungen beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022

Kenntnis.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorliegenden Entwürfen und Beschlüssen für den Haushalt 2018

 

 

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Anlage/n:

- Haushaltserlass 2019

- Vorschlag Bauausschuss Haushalt 2019 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

- Vorschlag Ausschuss Schule, Kutur, Sport  Haushalt 2019 Verwaltungs- und

  Vermögenshaushalt

- Vorschlag Sozialausschuss Haushalt 2019 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

 



 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltserlass 2019 final (499 KB)      
Anlage 2 2 Bauausschuss VwHH Vorschlag 2019 Stand 01.11.2018 (1781 KB)      
Anlage 3 3 Bauausschuss VmHH Vorschlag 2019 Stand 06.11.2018 (1877 KB)      
Anlage 7 4 Ausschuss Schule Kultur Sport VwHH Vorschlag 2019 Stand 01.11.2018 (972 KB)      
Anlage 6 5 Ausschuss Schule Kultur Sport VmHH Vorschlag 2019 Stand 01.11.2018 (768 KB)      
Anlage 4 6 Sozialausschuss VwHH Vorschlag 2019 Stand 01.11.2018 (523 KB)      
Anlage 5 7 Sozialausschuss VmHH Vorschlag 2019 Stand 01.11.2018 (296 KB)      
Stammbaum:
VO/2018-394   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-394-1   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-394-2   Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022; Änderungen nach Fachausschüssen und Hauptausschuss   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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