Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-394
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Sachverhalt:
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2019 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2022.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die Ansätze mit den haushaltsführenden Stellen abgestimmt. Das Einstellen der Ansätze nach Fachausschüssen ohne Gesamtwerk soll zu einer Straffung der Beschlussfassung führen.
Die Zuordnung der Ansätze zu den Ausschüssen erfolgt über die hausinterne Zuordnung zu den Fachbereichen bzw. Sachgebieten, die wiederum für die Regelbearbeitung oder die Projekte federführend sind.
Eine vollständige Abrundung der Zahlen zu einer Satzung wird, auch um den Zeitplan der Beratung nicht zu gefährden, nach den jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse erfolgen. Sobald das Haushaltswerk abgerundet werden kann, wird dies in Form einer Ergänzungsvorlage in die Beschlussfassung gegeben. Deshalb sind einige Ansätze aus dem Bereich Finanzen noch nicht angepasst!
Eine erste Bewertung ergibt, dass der Verwaltungshaushalt weiterhin mit einem Defizit abschließen wird. Damit können keine Überschüsse zur Finanzierung von Projekten in den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Sofern keine Zuschüsse dafür gewährt oder Beiträge erhoben werden können, sind somit alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit Kredit finanziert. Über einen evtl. Überschuss aus dem Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2018 kann ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden, dies ist erst im Zuge der Jahresrechnung 2018 ab Anfang 2019 möglich. Daraus könnte sich dann, falls zutreffend, eine Zuführung aus der allg. Rücklage ergeben, die ein evtl. Finanzierungsdefizit schmälert.
Hinweis: In den Unterlagen befinden sich bereits Hinweise auf die künftige Zuordnung zu Produkten eines doppischen Haushaltes. Diese sind noch nicht vollständig bearbeitet und können sich sowohl die Bezeichnung betreffend als auch den Produktbereich noch verändern. Nachdem in einem doppischen Haushalt die Investivmaßnahmen keinem besonderen Haushaltsteil sondern den Produkten des Ergebnisteils zugeordnet werden, wird für Maßnahmen ohne Auswirkung auf die laufenden Ausgaben die Bezeichnung „Abwicklung der Vorjahre oder ggf. spätere Zuordnung zu einem Produktbereich“ verwendet.
Hinweis: Nachdem die Vorlage in der Sitzung des Bauausschuss am 05.11.2018 nicht beraten wurde, dort aber eine Entscheidung über die Fortsetzung der Maßnahme „Bücherei“ getroffen wurde, wurde diese Beschlusslage noch in die Vorlage eingearbeitet. Eine Dokumentation dazu erfolgt auch über eine Änderungsliste, die der Ergänzungsvorlage für den Hauptausschuss beigefügt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. §§ 1a, 1c, 1d und 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse:
- Bau
- Jugend und Soziales
- Kultur, Schule und Sport
- Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die in einer Ergänzungsvorlage bereit gestellte
- Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils in den Fachausschusssitzungen beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorliegenden Entwürfen und Beschlüssen für den Haushalt 2018
Anlage/n:
- Haushaltserlass 2019
- Vorschlag Bauausschuss Haushalt 2019 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Vorschlag Ausschuss Schule, Kutur, Sport Haushalt 2019 Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt
- Vorschlag Sozialausschuss Haushalt 2019 Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
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