Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-394-1
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Sachverhalt:
Anliegend werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Der Entwurf hat den Stand vom 06.12.2018. Er berücksichtigt damit die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Ausnahme des Hauptausschusses. In letzter Sekunde eingeflossen ist noch die Festsetzung der Kreisumlage des Kreis Pinneberg, die am 05.12.2018 beschlossen wurde. Dabei wurde ein Hebesatz von 37 % für 2019 beschlossen.
Änderungen des Haushaltsentwurfes aufgrund der Beratungen und Beschlüsse des Hauptausschusses werden eingepflegt und durch Änderungslisten bekanntgegeben.
Sowohl der Stellenplan 2018 als auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2018 werden/wurden in eigenen Vorlagen behandelt.
Das im Entwurf der Satzung genannte Defizit des Verwaltungshaushaltes wird noch eine wesentliche Veränderung durch den Jahresabschluss 2018 erfahren.
Verwaltungshaushalt
Gruppierungen 0 – 2 = Einnahmen
Gruppierungen 4 – 8 = Ausgaben
| Ansatz 2019 |
Einnahmen Verwaltungshaushalt | 21.746.900 EUR |
Ausgaben Verwaltungshaushalt | 29.108.900 EUR |
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Fehlbedarf | 7.362.000 EUR |
Das Volumen des Verwaltungshaushalts beläuft sich in der Einnahme auf 21.746.900 EUR und in der Ausgabe auf 29.108.900 EUR. Der Fehlbedarf beträgt somit 7.362.000 EUR. In diesem Betrag sind die aufgelaufenen Defizite enthalten. Ohne das aufgelaufene Defizit beträgt der Fehlbetrag ca. 2,845 Mio.€.
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2018 wird dessen Wert auf das tatsächliche Defizit festgesetzt, eine zusätzliche förmliche Beschlussfassung z.B. in Form eines Nachtragshaushaltes ist dafür nicht notwendig. Es wird ein deutlich niedrigeres Defizit nach Jahresrechnung 2018 erwartet.
Der Vorlage beigefügt ist eine Übersicht über die erwartete Entwicklung des Defizites zum jetzigen Stand.
Die aufgezeigte Haushaltslage erfordert aufgrund der sich abzeichnenden weiteren Verschlechterung nach wie vor alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung. Insbesondere müssen sämtliche Ausgaben ständig nach Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Dies schließt auch eine Aufgabenkritik mit ein. Freiwillige Leistungen sollten grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht werden. Übersichten über die freiwilligen Leistungen sind dem Vorbericht (Punkt 17) beigefügt.
Nach § 75 Abs. 3 GO hat die Sicherung des Haushaltsausgleichs Vorrang vor allen anderen finanzpolitischen Erwägungen. Bei einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind die Kommunen deshalb verpflichtet, unter Ausnutzung aller ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Sicherung der laufenden Haushaltwirtschaft zu gewährleisten.
Nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Fehlbetragszuweisungen. Diese werden zur Abdeckung von Fehlbeträgen gewährt, die im Verwaltungshaushalt entstanden sind und die als bedarfsdeckungsfähig anerkannt werden können. Dabei wird jeweils der zum Ende des letzten Jahres aufgelaufene Fehlbetrag zu Grunde gelegt, wobei darin enthaltene Fehlbeträge aus Vorjahren nur insoweit berücksichtigt werden, als sie in den Vorjahren als bedarfsdeckungsfähig anerkannt worden sind und auf diesen Betrag eine Fehlbetragszuweisung bewilligt wurde. Voraussetzung ist, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer entsprechend den Richtlinien festgesetzt sind. Die Mindesthebesätze werden für das Haushaltsjahr 2019 neu festgesetzt bzw. angehoben. Eine entsprechende Sitzungsvorlage ist in den Sitzungslauf eingebracht.
Für das Jahr 2017 wurde eine Fehlbedarfszuweisung beantragt. Eine Verbescheidung und Auszahlung der Zuweisungen ist noch nicht erfolgt.
Der Haushaltsentwurf wurde verwaltungsintern intensiv auf Möglichkeiten zur Reduzierung des Fehlbedarfs überprüft.
Weitere Ausführungen zur Haushaltskonsolidierung können dem Vorbericht unter Punkt 17 entnommen werden.
Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen (Gruppierungen 0 und 8)
Die Werte können Punkt 5 des Vorberichtes entnommen werden.
Die zu erwartenden Steueraufkommen werden vorsichtig geschätzt.
Hinsichtlich der Finanz – und Steuerkraft der Stadt wird auf Punkt 7 im Vorbericht verwiesen.
Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs 2019 erfolgt voraussichtlich im Januar 2019.
| Ansatz 2019 | Veränderung z. Haushalt 2018 |
Steuern, allg Finanzzuweisungen (Gruppierung 0) | 13.554.500 € | + 779.700 € |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gruppierung 1) | 5.371.700 € | + 211.700 € |
Sonstige Finanzeinnahmen (Gruppierung 2) | 2.820.700 € | + 208.500 € |
Personalausgaben (Gruppierung 4) | 6.292.500 € | + 321.400 € |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gruppierung 5 u. 6) | 8.623.300 € | + 1.439.700 € |
Zuweisungen und Zuschüsse (Gruppierung 7) | 2.653.400 € | + 286.600 € |
Sonstige Finanzausgaben (Gruppierung 8) | 11.539.700 € | - 16.400 € |
Vermögenshaushalt
Gruppierung 3 = Einnahmen
Gruppierung 9 = Ausgaben
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf jeweils 8.185.500 EUR.
| Ansatz 2019 | Veränderung z. Haushalt 2018 |
Einnahmen Vermögenshaushalt | 8.185.500 EUR | + 1.359.600 EUR |
Ausgaben Vermögenshaushalt | 8.185.500 EUR | + 1.359.600 EUR |
Neben den jährlich wiederkehrenden Ausgaben für die Beschaffung insbesondere von beweglichen Vermögensgegenständen sind dort die im Investitionsprogramm aufgelisteten Maßnahmen veranschlagt (siehe Tabelle 14 des Vorberichtes).
Die veranschlagten Tilgungsleistungen in Höhe von 1.376.300 EUR werden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt abgedeckt. Außerdem erfolgt eine Umschuldung wegen Ende der Zinsbindung (ca. 1.132.700 €), die ebenfalls in den Bereich der Tilgung fällt (aber auch als Neuaufnahme).
Zur Restfinanzierung und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts sind Kreditaufnahmen in Höhe von 4.032.200 EUR nötig. Die Entwicklung der Verschuldung bis Ende 2022 kann den Tabellen 8 und 9 des Vorberichtes entnommen werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in einer Höhe von 6.000.000 EUR vorgeschlagen.
Die Gesamtzahl der Stellen beträgt gemäß Entwurf zum Stellenplan 2018 90,79 Stellen. Weitere Informationen sind der Vorlage zum Stellenplan 2019 zu entnehmen.
Der Betrag für über- oder außerplanmäßige Mehrausgaben für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wird in Anlehnung an den beschlossenen „Rahmenbetrag“ für die Hauptsatzung mit 20.000 € vorgeschlagen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichen Vertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig waren bzw. sind gem. §§ 1a, 1c, 1d und 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse:
- Bau
- Jugend und Soziales
- Kultur, Schule und Sport
- Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2019 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2022
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf
Anlage/n:
- Haushaltsentwurf 2019
- Darstellung der Entwicklung des Defizites im Verwaltungshaushalt
- Darstellung der möglichen Entwicklung der Neuverschuldung
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
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