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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-344  

Betreff: Löschwasserversorgung in der Stadt Barmstedt;
Erstellung einer Löschwasserbedarfsanalyse
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Lichy, Heiko
2. Lange, Klaus
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
12.09.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Nach § 2 des Brandschutzgesetzes (BrSchG)  haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessen u.a. auf ihre Kosten für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist damit eine Pflichtaufgabe der Stadt Barmstedt.

 

Bisher erfolgten detaillierte Berechnungen der Gesamtbedarfe im Stadtgebiet, in Abhängigkeit zueinander und unter Berücksichtigung der verschiedenen Möglichkeiten der Löschwasservorhaltung und Deckung, nicht. Bei konkreten Planungen erfolgten Abstimmungen zwischen Stadtverwaltung, Feuerwehr und Stadtwerken.

 

Anlass zur Überprüfung und Darstellung der Löschwassersituation ist die fortschreitende Entwicklung der Stadt im Rahmen von Bauprojekten und der zunehmenden Erschließung von Baugebieten. Bei Planungen ist die baurechtliche Stellungnahme generell an Angaben über die Auskömmlichkeit der Löschwasserbereitstellung geknüpft. Damit verbunden sind im Folgenden auch Planungen der Stadtwerke für die Verlegung von Versorgungsleitungen und somit die Dimensionierung von Trinkwasserleitungen, die auch für eine Löschwasserversorgung genutzt werden.

 

Um eine rechtlich sichere Darstellung über die aktuelle Löschwasserversorgung zu erhalten, ist die Erstellung einer flächendeckenden Löschwasserbedarfsanalyse, mit einer Gegenüberstellung von Löschwasserbedarfen (Grund- und Objektschutz) und Deckungsmöglichkeiten durch leitungsungebundene (Löschbrunnen/Löschwasserteiche/offene Gewässer) oder leitungsgebundene (Hydranten/Trinkwasserleitungen) Löschwassereinrichtungen, zur Aufdeckung von Mängeln und ggf. der Ermittlung von Handlungsbedarfen, erforderlich.

 

Für die Erstellung einer detaillierten Löschwasserbedarfsanalyse sind drei Ingenieurbüros angefragt worden. Diesen sind Unterlagen und Angaben von Stadtverwaltung / Stadtwerken und Feuerwehr für die Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt worden. Es sind drei Angebote eingegangen und geprüft worden.

 

Des Weiteren ist eine durchzuführende Löschwasserbedarfsanalyse Grundlage und Bestandteil einer möglichen Löschwasservereinbarung zwischen Stadt und Stadtwerken, sowie um ggf. daraus eine Konzeptionierung zur Stärkung der leitungsungebundenen oder leitungsgebundenen Löschwasserversorgung, je nach Erfordernis, zu erarbeiten. Thematisiert worden ist eine entsprechende Vereinbarung sowie die Erstellung einer Löschwasserbedarfsanalyse bereits im Werkausschuss am 29.08.2018.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist der Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, den Auftrag zur Durchführung einer brandschutztechnischen Stellungnahme zur Löschwasserbedarfsermittlung im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.925 € nicht /zu erteilen.

 

oder

 

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt, Mittel für den Auftrag zur Durchführung einer brandschutztechnischen Stellungnahme zur Löschwasserbedarfsermittlung in den Haushalt 2019 aufzunehmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten lt. Angebot betragen 8.925,- €. Dieser Betrag ist nicht im Haushalt 2018 eingeplant. Es wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.925,- € unter der HHST. 1300.6550 eingerichtet.

oder

Der Betrag in Höhe von 9.000,- € ist im Haushalt 2019 unter der HHST. 1300.6550 einzuplanen.

 

 

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Anlage/n:

 

 

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