Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2017-257-1-1
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Sachverhalt:
Die Kommunale Halle ist mit einer Lautsprecheranlage und einem schnurlosen Handmikrofon ausgestattet.
Bei Bedarf können ein Beamer und eine mobile Leinwand aufgestellt werden. Die Leinwand kann jedoch nur mit Sichteinschränkungen der Gremienmitglieder und Bürger aufgestellt werden. Aufgrund einer fehlenden Mikrofonausstattung kommt es gerade bei Gremiensitzungen immer wieder zu akustischen Verständigungsproblemen.
Für eine bessere mediale Ausstattung der Kommunalen Halle empfehlen sich ein Beamer und eine Leinwand, welche an Decke montiert werden. Es bietet den Vorteil, dass sie jederzeit spontan genutzt werden können und der Auf-/Abbau sowie die Ausrichtung entfallen. Beide, Beamer und Leinwand, sind mit Fernbedienung bedienbar.
Der Beamer wird an einem Deckenhalter befestigt und entspricht dem heutigen Standard. Er verfügt über Full-HD und einer Lampenhelligkeit von 4000 Lumen. Für die Beamerhalterung ist eine Unterkonstruktion vorgesehen und unter der abgehängten Decke positioniert.
Die Leinwand hat eine Breite von 300 x 169 cm und eine Darstellung von 16:9. Sie wird zwischen den Säulen am Fenster, mit Haltern in der Betondecke, montiert. Der Abstand zwischen Decke und Leinwand wird so gering wie möglich gehalten.
Die Verkabelung soll zwischen der Beton- und der abgehängten Decke durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, so wird eine Aufputzverkabelung in Kabelkanälen erfolgen.
Die Montage der Leinwand und des Beamers erfolgt in Rücksprache mit dem Fachbereich Bauen.
Die Anschlüsse des Beamers werden in einer Säule der Kommunalen Halle mit einer Multimediadose HDMI/VGA/USB/Klinke aufgelegt und montiert.
Steckdosen und Netzwerkanschlüsse befinden sich im Fußboden unter Bodenklappen. Für die Nutzung des Beamers wird ein Laptop an die Multimediadose angeschlossen. Um unnötige Verlängerungen der Kabel zu vermeiden werden 2 Steckdosen und 2 Netzwerkanschlüsse in der Säule mit der Multimediadose aufgelegt und montiert.
Kosten Beamer, Leinwand u. Multimediadose: 2.982,20Euro
Kosten 2 Steckdosen u. 2 Netzwerkanschlüsse: 815,48Euro
Für eine Ausstattung mit Mikrofonen liegen 4 Vorschläge vor.
Das Angebot 1 enthält 1 schnurloses Handmikrofon mit Standstativ für die Bürger/innen und 7 schnurlose Tischmikrofone mit Schnabel-/Schwanenhals für die Ausschussmitglieder. Jeweils 4 Ausschussmitglieder teilen sich ein Tischmikrofon.
Kosten: 2.953,87Euro
Das Angebot 2 enthält 1 schnurloses Handmikrofon mit Stativ in der Mitte der Tischkonstellation sowie 4 schnurlose Tischmikrofone mit Schnabel-/Schwanenhals. Jeweils 5-6 Ausschuss-mitglieder teilen sich ein Mikrofon.
Kosten: 1945,00Euro
Das Angebot 3 enthält 1 schnurloses Handmikrofon mit Standstativ für die Bürger/innen sowie 1 schnurloses Handmikrofon mit Tischstativ für die/den Ausschussvorsitzende/n. Das Handmikrofon mit Tischstativ wird in der Mitte der Tischkonstellation aufgestellt. Bei Wortmeldungen wird kann das Handmikrofon an die Ausschussmitglieder weitergereicht werden.
Kosten: 838,74Euro
Das Angebot 4 enthält 2 Mikrofone, welche als Headset oder Krawattenmikrofon verwendet werden. Die Mikrofone werden bei Wortmeldungen an die Ausschussmitglieder weitergereicht.
Kosten: 690,18Euro
Die Tischkonstellation der Kommunalen Halle besteht aus 28 Einzelelementen.
Die Angebote 1 und 2 bieten den Vorteil, dass sich mehrere Ausschussmitglieder ein Mikrofon teilen können und 1 zusätzliches Mikrofon mit Standstativ bereitgestellt werden kann. Dies ist bei Wortmeldungen der Bürger/innen zu empfehlen. Die im Angebot 1 aufgeführten Mikrofone bieten dabei die bessere akustische Wiedergabe.
Das vorhandene schnurlose Handmikrofon kann als zusätzliches Handmikrofon eingesetzt werden.
Die IPads sollen möglichst geladen zur Sitzung mitgebracht werden. Für den Fall, dass einzelne Geräte nicht aufgeladen wurden empfiehlt sich die Beschaffung von 3 Powerbanks Steckerladegeräte mit je 2 Anschlüssen. Eine Powerbank ist ein mobiles Ladegerät mit Akkufunktion.
Kosten: 431,92Euro
Die Beschaffung von 3 Powerbanks bietet den Vorteil, dass sie tagsüber aufgeladen werden können und während einer Ausschusssitzung bis zu 6 IPads mit Strom versorgen können. Sie sind platzsparend, transportabel und benötigen keine dauerhafte Stromversorgung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Beschlussvorschlag:
Für die mediale Ausstattung der Kommunalen Halle werden ein Beamer und eine Leinwand beschafft. Zusätzlich werden zwei zusätzlichen Steckdosen und Netzwerkanschlüssen montiert und aufgelegt. Die Ausstattung der Mikrofone wird entsprechend des Angebotes 1 realisiert.
Zur Realisierung der medialen Ausstattung der Kommunalen Halle werden die Mittel in Höhe von 10.000,00Euro freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2018 wurden 10.000,00Euro bereitgestellt. Die mediale Ausstattung kostet 7.183,47Euro.
Zur Montage der Leinwand muss die abgehängte Decke geöffnet werden, welche durch einen Trockenbauer wieder verschlossen wird. Diese Kosten sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht bekannt.
Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de