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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-257-1  

Betreff: Haushalt: Umgestaltung Kommunale Halle
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, HeikeBezüglich:
VO/2017-257
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
01.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
28.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für die Neumöblierung der Kommunalen Halle liegen hier 3 Vorschläge vor.

 

Das Angebot 1 enthält Tische mit einer Größe von 1400 x 700 mm. Es handelt sich um Seitenklapptische, die auf Rollen stehen (siehe Skizzen 1 und 2).

Die Tische wären durch eine Person auf- und abzubauen.                                                                                                                Kosten: 410,55 Euro/Tisch

 

Das Angebot 2 enthält Tische mit einer Größe von 1400 x 800 mm. Es handelt sich um Klapptische mit einem  4-Fußgestell. Diese sind nicht allein auf- und abzubauen, für den Transport werden 2 Wagen benötigt. Trapez-Tische wären nicht klappbar und eine Sonderanfertigung.

Kosten: 245,75 Euro/Tisch

Trapeztisch ca. 350 Euro

2 Transportwagen: 1.113,84 Euro

 

Das Angebot 3 enthält Falttische mit einer Größe von 1500x750 mm. Die Tischplatte wird abgenommen und das Gestell kann zusammengefaltet werden. Der Auf- und Abbau könnte durch 1 Person erfolgen.                                                        Kosten:  866,35 Euro/Tisch

Trapeztisch 881,65 Euro

2 Transportwagen:  3.396,64 Euro

 

 

Als Anlage sind Stellmöglichkeiten skizziert.

 

Um eine Konferenzanlage zu stellen, an der viele Teilnehmer (30 Personen) in einer großen Runde sitzen können benötigt man 10 Rechteck- und 5 Trapeztische (Kosten hierfür lt. Variante 5 6.200 Euro für Klapptische). Dieses Modell birgt die größte Variabilität.

 

Die Angebote 1 und 3 bieten den Vorteil, dass die Tische durch eine Einzelperson auf- und abgebaut werden können.

Ein  Auf- und Abbau der Tische des Angebotes 2 müsste durch 2 Personen erfolgen und erfordert insofern eine Unterstützung der Hausmeisterin durch den Bauhof.

Für die Tische des Angebotes 1 benötigt man keinen Transportwagen, für die anderen Varianten benötigt 2 Transportwagen.

 

 

 

 

Bisher wurde die Kommunale Halle nur selten durch Dritte gegen Gebühr genutzt. Mit einer variablen Stellmöglichkeit der Tische würden sich ggf. bessere Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Hier würden zusätzliche Einnahmen  generiert werden können.

 

Auszug aus der Benutzungs- und Entgeltordnung Kommunale Halle:

§ 9

Benutzungsentgelt

Die Stadt erhebt folgende Benutzungsentgelte für die Bereitstellung der Räume und Leistungen:

(1) Das Benutzungsentgelt beträgt für alle Veranstaltungen (pro Tag)

a. Für die Kommunale Halle = 50,-- Euro

b. Für ein Sitzungszimmer = 20,-- Euro

c. Für die Küchennutzung = 20,-- Euro

(2) Die Müllentsorgungspauschale beträgt 30,-- Euro

(3) Die Pauschale für den Abbau und Aufbau der roten Tische beträgt 400,-- Euro

(4) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Erteilung der Zustimmung zur Benutzung der

Räumlichkeiten.

(5) Das Benutzungsentgelt muss rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadtkasse

eingezahlt werden.

(6) Von der Entgeltpflicht nach Ziffer 1 a. und b. befreit sind:

a. Die im Stadtparlament und im Bereich des Amtes Hörnerkirchen vertretenen Parteien

und Wählergemeinschaften für Sitzungen im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben.

b. Barmstedter Kindertagesstätten

c. Barmstedter Schulen

d. mehrtägige Ausstellungen

Ggf. wäre eine Änderung hinsichtlich des Aus- und Abbaus der Möbel notwendig.

 

Abhängig davon, ob und wie neue Möbel gestellt würden würde anschließend eine Ausrüstung mit Technik geplant werden (ggf. Mikrofon-Anlage, Leinwand, Monitore etc.).

 

Für die Möblierung wären im Haushalt 2017 noch Mittel verfügbar; für die Planung und Umsetzung der Technik müssten im Haushalt 2018 max. 10.000 Euro eingeplant werden. Diese könnten ggf. mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung im Rahmen der Haushaltsberatungen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Neumöblierung der Kommunalen Halle soll nach der Variante 5 mit den Möbeln des Angebotes 1 realisiert werden. Für die Ausstattung der Halle mit neuer Technik sind in den Haushalt 2018 10.000 Euro einzustellen; die Freigabe der Mittel erfolgt durch Beschlussfassung des Hauptausschusses.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Haushalt 2017: rd. 6.500 Euro.

 

 


Anlage/n:


Stellvarianten
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Möbel Kommunale Halle (2687 KB)      
Stammbaum:
VO/2017-257   Haushalt: Umgestaltung Kommunale Halle   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2017-257-1   Haushalt: Umgestaltung Kommunale Halle   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
/2017-257-1-1   Mediale Ausstattung der Kommunalen Halle   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

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