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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2009-249  

Betreff: Eigenkapital Abwasserbeseitigung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
27.01.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Zum 01.01.1996 ist der Abwasserbetrieb auf die Stadtwerke übertragen worden. In diesem Zusammenhang wurde das Stammkapital der Stadtwerke um 500.000,- DM (€ 255.645,94) erhöht.

 

Am 12.12.2006 hat die Stadtvertretung das Stammkapital der Stadtwerke auf
€ 3.000.000,- erhöht. Davon entfielen € 184.354,06 auf den Abwasserbetrieb, der somit ein anteiliges Stammkapital von € 440.000,- aufweist. Die Mittel hierfür stammten aus der allgemeinen Rücklage des Abwasserbereiches, die sich derzeit auf € 2.816.171,94 beläuft. Der Gesamtbetrag des Eigenkapitals von € 3.256.171,94 wird mit 5,5 % zu Lasten der Gebührenzahler verzinst und steuerfrei an die Stadt ausgeschüttet.

 

Mit Beschluss der Stadtvertreter vom 09.12.2008 wurde der Abwasserbereich zum 01.01.2009 auf den AZV übertragen. Es ist zu entscheiden, was mit dem Eigenkapital der Stadt erfolgen soll.

 

Dazu ist zunächst der Beschluss zur Auflösung der allgemeinen Rücklage notwendig (Beschlussvorschlag 1). Die Verwendung der Mittel aus der allgemeinen Rücklage ist durch die Stadt zu klären (Beschlussvorschlag 2). Für den Verbleib des Stammkapitalanteils bei den Stadtwerken ist kein gesonderter Beschluss notwenig. Dazu folgender Hinweis: Wäre der Zinssatz eines Darlehens der Stadt an den AZV höher als der bankübliche Zinssatz, ginge das zu Lasten der Gebührenzahler.

 

Wenn die Stadt auch über den Stammkapitalanteil verfügen will, ist hierzu eine Herabsetzung des Stammkapitals mit entsprechender Satzungsänderung und Handelsregistereintragung nötig. Hierzu die Stellungnahme der Werkleitung:

 

Stellungnahme der Werkleitung:

Das Stammkapital der Stadtwerke beträgt lt. § 3 der Satzung € 3.000.000,-. Hier erfolgt keine offizielle Trennung in Ver- und Entsorgungsbereiche. Bei Rückzahlung der 440.000 € an die Stadt besteht die Gefahr, dass die Eigenkapitalquote der Stadtwerke unter 30% fällt (z. Zt. ca. 32% ohne Abwasserbereich). Nach Verwaltungsvorschrift soll die Eigenkapitalausstattung zwischen 30% und 40% liegen.

 

Insofern empfiehlt die Werkleitung, dass das Stammkapital in Höhe von € 3.000.000,- nicht herabgesetzt wird.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Alternative 1

Die allgemeine Rücklage des Abwasserbereiches in Höhe von € 2.816.171,94 wird aufgelöst und dem Haushalt der Stadt zur Verfügung gestellt.

 

Alternative 2

Die allgemeine Rücklage des Abwasserbereiches in Höhe von € 2.816.171,94 bleibt dem Abwasserbereich erhalten. Die Mittel sind wie bisher mit 5,5 % p. a. zu verzinsen.

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