Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-299-2
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Sachverhalt:
Mit der Vorlage VO/201-299 wurde der Haushaltsentwurf der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 zur Beratung in den Gremien vorgelegt. Die in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport, des Ausschusses für Jugend und Soziales und des Bauausschusses beschlossenen Änderungen im Haushalt 2018 wurden in der Vorlage VO/2017-299-1 mitgeteilt bzw. in der Sitzung des Hauptausschuss am 28.11.2017 abgearbeitet.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 28.11.2017 wurden zudem einige Sperrvermerke, Prüfaufträge und Änderungen beschlossen. Einige Veränderungen wurden auch von der Verwaltung aufgrund neuer Erkenntnisse eingefügt.
Hinsichtlich der Änderungen und der Auswirkungen wird auf die angefügten Dokumente verwiesen. Die Veränderung des Defizites sowie der Kreditaufnahme sind dort auch dargestellt ist.
Nach § 78 Abs. 3 GO ist der Haushaltsplan die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Barmstedt. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltsausführung erfolgt – soweit es die Geschäfte der laufenden Verwaltung betrifft – durch die Bürgermeisterin. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeitsregelungen in der Hauptsatzung sowie der Zuständigkeitsverordnung zu beachten. Ansonsten erfolgt die Ausführung durch Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien, also insbesondere der Stadtvertretung und des Hauptausschusses.
Zur besseren Orientierung ist auch der in der Sitzung des Hauptausschuss am 28.11.2017 diskutierte Entwurf des Haushaltes 2018 beigefügt.
Der Vorbericht und die dort enthaltenen Tabellen werden nach endgültiger Beschlussfassung angepasst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig waren die eingerichteten Fachausschüsse
Abschließend zuständig ist die Stadtvertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
- die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021
gemäß der Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf 2018 Stand 06.12.2017
Änderungslisten
Darstellung Entwicklung kumuliertes Defizit und Verschuldung
Haushaltsentwurf 2018 Stand 23.11.2017
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