Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2017-299
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Sachverhalt:
Zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden die Haushaltsansätze für das Jahr 2018 sowie die Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2021.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage sind die Ansätze mit den haushaltsführenden Stellen abgestimmt. Das Einstellen der Ansätze nach Fachausschüssen ohne Gesamtwerk soll zu einer Straffung der Beschlussfassung führen.
Eine vollständige Abrundung der Zahlen zu einer Satzung wird, auch um den Zeitplan der Beratung nicht zu gefährden, nach erfolgter Abstimmung mit der AG Haushaltskonsolidierung am 24.10.2017, nach den jeweiligen Sitzungen der Fachausschüsse erfolgen. Sobald das Haushaltswerk abgerundet werden kann, wird dies in Form einer Ergänzungsvorlage in die Beschlussfassung gegeben. Deshalb sind einige Ansätze aus dem Bereich Finanzen noch nicht angepasst !
Eine erste Bewertung ergibt, dass der Verwaltungshaushalt weiterhin mit einem Defizit abschließen wird. Damit können keine Überschüsse zur Finanzierung von Projekten in den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Sofern keine Zuschüsse dafür gewährt oder Beiträge erhoben werden können, sind somit alle Ausgaben des Vermögenshaushaltes mit Kredit finanziert. Über einen evtl. Überschuss aus dem Vermögenshaushalt aus dem Jahr 2017 kann ebenfalls noch keine Aussage getroffen werden, dies ist erst im Zuge der Jahresrechnung 2017 ab Anfang 2018 möglich. Daraus könnte sich dann, falls zutreffend, eine Zuführung aus der allg. Rücklage ergeben, die ein evtl. Finanzierungsdefizit schmälert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. §§ 1a, 1c, 1d und 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgende Ausschüsse:
- Bau
- Jugend und Soziales
- Kultur, Schule und Sport
- Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die in einer Ergänzungsvorlage bereit gestellte
- Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2018 und
- das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021
gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils in den Fachausschusssitzungen beschlossenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021
Kenntnis
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorliegenden Entwürfen und Beschlüssen für den Haushalt 2018
Anlage/n:
- Teilpläne gegliedert nach den zuständigen Ausschüssen sowie Verwaltungs – und Vermögenshaushalt
- Haushaltserlass 2018, Stand September 2017
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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